Wer zahlt die Strafe bei unangemeldeten Wohnen?

2 Antworten

Rechtlich gesehen bist du der Wohnungsgeber und deine Freundin UntermieterinWohnungsgeberbestätigung: Kostenlose Vorlage für die Ummeldung

Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine Bescheinigung des Vermieters für das Einwohnermeldeamt über den Ein- und Auszug seiner Mieter. Sie ist ein Beleg dafür, dass Sie an einem Ort wohnhaft sind. Die Wohnungsgeberbestätigung – im Volksmund auch Wohnungsgeberbescheinigung oder Vermieterbescheinigung – muss bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt vorliegen. Ihre Ausstellung erfolgt formlos und schriftlich. Formlos bedeutet, dass kein einheitliches Formular vorgegeben ist. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Wohnungsgeberbestätigung und bieten Ihnen eine kostenlose PDF-Vorlage zum Download an.

Was du sonst noch wissen solltest, erfährst du hier:

https://www.immonet.de/umzug/wohnungsgeberbestaetigung.html

Wer zahlt die Strafe wenn das ganze ans Tageslicht kommt.

In diesem Fall hätten sowohl deine Freundin, als auch du gegen das Meldegesetz verstoßen.

Allerdings müsste die Behörde auch nachweisen, dass sich der Lebensmittelpunkt tatsächlich bei dir und nicht an ihrer Meldeadresse befindet.

Dem Vermieter war es egal wer noch mit in der Wohnung lebte.

Das sollte es eigentlich nicht sein!

Grund hierfür sind die Nebenkosten. Diese werden entweder nach tatsächlichen Verbrauchen abgerechnet. Zum Beispiel Heizung und Wasser. Oder anteilig der im Haushalt lebenden Personen. Zum Beispiel die Müllabfuhr.

Stell dir folgendes Szenario vor:

Im Haus gibt es 2 Wohnungen. In einer Wohnung leben 2 in der anderen 1 Mieter.

Es entstehen 300,- EUR an Betriebskosten (u.a. für Müllentsorgung)

Dann fallen anteilig pro Mieter 100,- EUR an.

Tatsächlich leben aber 4 Personen im Haus.

Würden die Kosten fair berechnet, müsste jeder Bewohner nur 75,- EUR zahlen, also 25 % weniger.

Tatsächlich musst du im Nachhinein aber nicht mehr mit Konsequenzen rechnen.

Die Meldepflicht hat aber eigentlich auch einen ganz anderen Hintergrund.

Zum einen soll vermieden werden, dass Wohnungen zum Beispiel als Ferienwohnung, oder an Schwarzarbeiter aus Osteuropa total überteuert vermietet werden.

Wo kein Kläger, da kein Richter!


Gerhart  21.05.2024, 13:46

Ungeklärt, ob die Freundin nun Untermieterin war. Sie kann auch Mitwohnende gewesen sein. Ist aber dem Meldegesetz egal.

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Immer der, der fragt :)

Man wird Deine Freundin belangen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.