Wer zahlt Beerdigung von Oma?
Hey ihr Lieben.
Vor einem Monat ist meine Oma verstorben. Sie hatte 4 Kinder und 8 Enkelkinder.
Meine Mutter und ihr bruder sind schon gestorben das heisst es sind nur noch 2 kinder am leben + die schwiegerkinder.
Meine tante will jetzt das Geld von meinem Vater und meiner Tante( die beide bloss verschwägert sind mit oma)
Da beide sich weigern zu zahlen da ihre Partner ja schon Tod sind sagen die das müssen die übrig gebliebenen Kinder meiner Oma zahlen. Die wiederum sagen jetzt das 4 Enkel zahlen sollen.
Ich habe gar nicht die finanziellen Möglichkeiten und meine Familie ist wirklich nicht arm..
Meine tanten wollen mich jetzt verklagen. Habe ich etwas zu befürchten?
6 Antworten
Grundsätzlich müssen die Erben, wenn es keine gibt, die nächsten Verwandten für die Beerdigungskosten aufkommen.
Wenn der Ehepartner nicht mehr lebt müssen die Kinder für die Beerdigung aufkommen.
Leben keine Kinder mehr, zahlen die Enkel usw.
Es gibt aber die Möglichkeit, wenn man die Bestattungskosten nicht aufbringen kann, einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Sozialbehörde zu stellen.
Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, übernimmt die Behörde, die notwendigen Kosten. Vorausgesetzt, es ist wirklich nichts zu erben da und auch eine Sterbegeldversicherung gibt es nicht.
Gegenüber dem Bestatter ist aber derjenige für die Kosten haftbar, der selbigen beauftragt und den Vertrag unterzeichnet hat.
Wenn die zwei Kinder noch leben, müssen diese für die Kosten aufkommen. Ob die sich das teilen, kann dir egal sein bzw. ist denen ihre Sache.
Aber auch hier gilt, wer den Vertrag beim Bestatter unterzeichnet hat, haftet gegenüber dem Bestattungsinstitut für die Kosten und kann sich diese ggf. mit juristischer Hilfe, bei den Kindern zurück hohlen.
Erben sind wenn kein Testament vorliegt, die beiden lebenden Kinder, wenn ichs richtig verstanden habe, ist das die erwähnte Tante, und noch eine Tante oder Onkel.
Diese erben das Vermögen incl Hausrat, Ansprüche an Rentenkasse (Sterbegeld), und auch die Schulden, wozu auch die Bestattungskosten zählen.
Nur wenn sie das Erbe ablehnen, und selber mittellos sind, also eidesstattliche Versicherung ... dann könnte das Soziamt sich wegen Kosten einer vom Amt getragenen Beerdigung auch an andere Verwandte wenden (Enkel).
Also man gaaaanz in Ruhe abwarten, wenn die wirklich zum Anwalt gehen, wird ihnen der das auch so erklären. Wahrscheinlich bekommen die aber Besuch vom Gerichtsvollzieher, wenn sie sich weigern zu zahlen.
Also meine tanten meinen da ihre beiden Geschwister tot sind müssten wir aber als Kinder mit ihnen zusammen dafür aufkommen
Da kannst du antworten: es zählt aber das Gesetz, also die gesetzliche Erbfolge und nicht was sie "meinen"
es erben immer die zum Todeszeitpunkt noch lebenen Personen des höchsten Verwandschaftsgrades (also hier: Kinder) .. Enkel wären nur dann Erben, wenn keine Kinder mehr leben, nicht aber als nachträgliches Erbe des verstorben Elternteils.
Ja das habe uch soweit verstanden aber wenn noch 2 kinder von meiner Oma Leben müssen die sich das dann nicht teilen und erst wenn die nicht mehr leben müsste uch mitzahlen.