Wer zahlt Beerdigung von Oma?

6 Antworten

Grundsätzlich müssen die Erben, wenn es keine gibt, die nächsten Verwandten für die Beerdigungskosten aufkommen.

Wenn der Ehepartner nicht mehr lebt müssen die Kinder für die Beerdigung aufkommen.

Leben keine Kinder mehr, zahlen die Enkel usw.

Es gibt aber die Möglichkeit, wenn man die Bestattungskosten nicht aufbringen kann, einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Sozialbehörde zu stellen.

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, übernimmt die Behörde, die notwendigen Kosten. Vorausgesetzt, es ist wirklich nichts zu erben da und auch eine Sterbegeldversicherung gibt es nicht.

Gegenüber dem Bestatter ist aber derjenige für die Kosten haftbar, der selbigen beauftragt und den Vertrag unterzeichnet hat.


Qw12qw12 
Beitragsersteller
 26.04.2018, 11:26

Ja das habe uch soweit verstanden aber wenn noch 2 kinder von meiner Oma Leben müssen die sich das dann nicht teilen und erst wenn die nicht mehr leben müsste uch mitzahlen.

rbeier  26.04.2018, 21:00
@Qw12qw12

Wenn die zwei Kinder noch leben, müssen diese für die Kosten aufkommen. Ob die sich das teilen, kann dir egal sein bzw. ist denen ihre Sache.

Aber auch hier gilt, wer den Vertrag beim Bestatter unterzeichnet hat, haftet gegenüber dem Bestattungsinstitut für die Kosten und kann sich diese ggf. mit juristischer Hilfe, bei den Kindern zurück hohlen.

Erben sind wenn kein Testament vorliegt, die beiden lebenden Kinder, wenn ichs richtig verstanden habe, ist das die erwähnte Tante, und noch eine Tante oder Onkel.

Diese erben das Vermögen incl Hausrat, Ansprüche an Rentenkasse (Sterbegeld), und auch die Schulden, wozu auch die Bestattungskosten zählen.

Nur wenn sie das Erbe ablehnen, und selber mittellos sind, also eidesstattliche Versicherung ... dann könnte das Soziamt sich wegen Kosten einer vom Amt getragenen Beerdigung auch an andere Verwandte wenden (Enkel).

Also man gaaaanz in Ruhe abwarten, wenn die wirklich zum Anwalt gehen, wird ihnen der das auch so erklären. Wahrscheinlich bekommen die aber Besuch vom Gerichtsvollzieher, wenn sie sich weigern zu zahlen.


Qw12qw12 
Beitragsersteller
 05.05.2018, 16:18

Also meine tanten meinen da ihre beiden Geschwister tot sind müssten wir aber als Kinder mit ihnen zusammen dafür aufkommen

juergen63225  07.05.2018, 06:38
@Qw12qw12

Da kannst du antworten: es zählt aber das Gesetz, also die gesetzliche Erbfolge und nicht was sie "meinen"

es erben immer die zum Todeszeitpunkt noch lebenen Personen des höchsten Verwandschaftsgrades (also hier: Kinder) .. Enkel wären nur dann Erben, wenn keine Kinder mehr leben, nicht aber als nachträgliches Erbe des verstorben Elternteils.

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