Wer versteht was in meinem Fahreignungsregister drin steht?

1 Antwort

Weder das angebliche Stichdatum 1.1.2022, noch das angebliche Höchstalter von 17 Jahren für eine überprüfungsfreie Erteilung findet sich in §22 FeV.

Der Paragraph bezieht sich auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis und schreibt vor, dass die Fahrerlaubnisbehörde einen FAER-Auszug anfordern darf. Der TÜV ist nicht die Fahrerlaubnisbehörde.

Nirgends steht dort, dass du einen Auszug beizubringen hast, wenn du eine Mofaprüfbescheinigung beim TÜV beantragst.

Die Aussage der Fahrerlaubnisbehörde ist somit korrekt, du benötigst keinen FAER-Auszug. Der TÜV versucht hier offenbar, willkürlich eigene Regeln zu konstruieren, die jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehren.

Gibt es einen Link zu diesem Dokument bzw kannst du es irgendwo hochladen? Ich würde gern vom TÜV ein Zitat der angeblichen Rechtsgrundlage anfordern. Da er hoheitliche Aufgaben ausübt, ist er zur Auskunft nach dem IFG verpflichtet.

Bzgl deines FAER-Auszugs: Bis 2031 würde bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis eine MPU gefordert werden.

Fener930 
Fragesteller
 28.03.2022, 08:00

dieses Dokument habe ich von meinem Fahrlehrer geschickt bekommen. Also wenn der Tüv meinen Faer sieht, werden sie mich wahrscheinlich für die Prüfung nicht zulassen oder?

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Fener930 
Fragesteller
 28.03.2022, 08:04
@Fener930

Für den Prüfbescheinigung brauche ich doch keinen Fahrerlaubnis, oder doch?

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migebuff  28.03.2022, 12:19
@Fener930

Der TÜV hat meiner Ansicht nach keine Daten aus dem Fahreignungsregister zu erheben, da das allein Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde ist, so regelt es jedenfalls §22 FeV. Daher auch die hinterlistige Bitte, diese Daten selbst zu besorgen und vorzulegen, weil der TÜV sie nicht abrufen kann und keine Auskunft bekommen würde.

Wenn man schon ohne Rechtsgrundlage einen solchen Auszug fordert, wäre dieser Prüfstelle auch zuzutrauen, dass sie die Prüfung verweigert, wenn du diesen Auszug vorzeigst.

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde der Ansicht wäre, dass du nicht geeignet wärst, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, dann hätte sie ein entsprechendes Verbot ausgesprochen. Das ist nicht die Aufgabe des TÜVs, er ist dazu auch nicht ansatzweise befugt.

Eigentlich sollte man dieses Schreiben dem Landesdatenschutzbeauftragten deines Bundeslands zukommen lassen. Ich vermute hier eine unzulässige Datenerhebung.

Und nein, für die Prüfbescheinigung brauchst du natürlich keine Fahrerlaubnis, das wäre komplett widersprüchlich, denn wer bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, der braucht keine Prüfbescheinigung mehr.

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