Wer haftet bei einer GbR?
Hey Leute,
ich habe eine GbR und hafte mit meinem Privatvermögen. Ich nutze nun einen Print-On-Demand anbieter, der für mich Produkte herstellt und versendet.
Nun verklagt ein Kunde meine Firma, da er beispielsweise vom Tshirt Bauchkrämpfe bekommen hat. Wer haftet nun, könnte man die Klage weitergeben?
8 Antworten
Vermutlich der Print in Demand Anbieter. Oft ist es aber auch so, dass du die Strafe erst erhälst - und die dann weiterreichen musst bzw auch selbst vor Gericht gehen musst und den Anbieter anklagen musst
- Grundsätzliche Haftungsverhältnisse GbR
Die Gesellschafter einer GbR haften gegenüber Dritten gesamtschuldnerisch und unmittelbar - und zwar unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Zunächst wird sich wahrscheinlich ein Gläubiger erst einmal an die GbR allgemein wenden und man befriedigt seine Forderungen dann aus dem Gesellschaftsvermögen, sofern welches vorhanden ist, bzw. genug vorhanden ist.
Der Gläubiger kann aber seine Forderungen auch bei jedem Gesellschafter direkt geltend machen - er kann sich den solventesten Gesellschafter aussuchen (Außenhaftung).
Der in Anspruch genommene Gesellschafter kann nun seinerseits die anderen Gesellschafter anteilig mit haftbar machen (Innenverhältnis), sofern er nicht schuldhaft alleine haften muß.
Dieser Print-On-Demand Service ist ja kein Gesellschafter - die haben mit der GbR nichts zu tun...
Okay auch nicht wenn ein Kaufvertrag bei denen eingegangen wird?
Niemand - eine Klage weil jemand von einem T-Shirt Bauchkrämpfe bekommen hat wird es niemals geben.
Mehr Info zur Produkthaftung: https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Vertragsrecht/produkthaftung/
Als beispiel, allgemein gesagt, wenn der Kunde schaden vom Produkt nimmt
Hey, hab mir das mal durchgelesen. So ist festgelegt, dass ein Händler nur dann zur Geltung gezogen wird, wenn der Hersteller nicht innerhalb eines Monats benannt wird. Ich sehe mich dann in der Position eines Händlers, der sehr wohl den Hersteller benennen kann. Kann ich somit eine Klage abweisen?
Wenn es tatsächlich nachgewiesen werden könnte, dass dein T-Shirt die Ursache für Bauchkrämpfe ist, müßtest du mit deinem Privatvermögen haften.
ABER: Mache dir keine Sorgen! Wenn jemand so einen Unfug behauptet, dann muß ER den Beweis antreten. Das wird er nicht können. Kein Sachverständiger kann einen kausalen Zusammenhang zwischen dem T-Shirt und seinen Beschwerden nachweisen.
Offenbar will dich jemand ins Boxhorn jagen! Falle nicht darauf herein. Antworte am besten gar nicht mehr, damit du nicht unbewußt und aus Unkenntnis irgendwelche juristischen Fehler machst, die später gegen dich verwendet werden könnten.
Also mit einem Ärztlichen Gutachten geht das bestimmt.
Mir gehts eher ums allgemeine, wenn ein Kubde durch ein Produkt zu schaden kommt.
Nein, so einfach kann man den kausalen Zusammenhang nicht nachweisen.
Du bist Geschäftspartner deines Kunden. Also haftest du ihm gegenüber. Möglicherweise könntest du dann in einem anderen Gerichtsverfahren deinen Lieferanten haftbar machen. Das müßte von Fall zu Fall geprüft werden.
Du hast das T-Shirt verkauft, also bist Du erstmal Ansprechpartner.
Eine Klage einfach weitergeben geht nicht so einfach. Du müsstest den Fall bei Deinem Anbieter reklamieren und ggf. diesen in Haftung nehmen.
Naja. Der Kauf wird über mein Ambieter gehen. Ein Kaufvertrag wird aber auch mit dem Print-On-Demand Anbieter abgeschlossen.
Dazu müsste man die genauen Verträge kennen. Es gibt dazu meine Erachtens nur zwei Möglichkeiten
- Ihr seit Verkäufer und gebt den Kaufvertrag nur direkt an den Anbieter weiter. Dann seit ihr für das Problem zuständig.
- Der Kaufvertrag wird mit Eurem Anbieter geschlossen und ihr bekommt nur eine Vermittlungsprovision. Dann ist das Problem ein Problem des Anbieters.
Die ganze Sache ist das Hauptprobleme, dass vor allem diesen Dropshipping-Enthusiasten irgendwann das Genick bricht. Sie sind Verkäufer und sie müssen für Produktprobleme mit dem Schei3 einstehen, den sie verkaufen. Der Hersteller ist raus.
Stehen hier im Fokus die Gesellschafter innerhalb der GbR oder auch Parteien (Print-On-Demand Service) außerhalb davon?