2 Antworten

Bei einer möglicherweise gefährdeten Person wird von der zuständigen Polizeidienststelle eine sog. Gefährdungslagebeurteilung vorgenommen, in der alle vorliegenden Informationen aufgeführt und abgewogen werden. Kommt dabei heraus, dass eine konkrete Gefährdung besteht, kann zeitweise Personenschutz gewährt werden.

Dauerhaft ist das selten der Fall.

Die Polizei klärt es, ob es eine Bedrohungslage gibt. Ansonsten nur, wenn jemand eine Oscar erhalten hat.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....