Wer bezahlt die Busfahrkarte, wenn die Schule in einer anderen Gemeinde liegt?
Oft kommt ja vor, dass die Schüler von irgendwelchen Dörfern zur Stadt fahren müssen, um in die Schule zu gehen. Wenn das Dorf ein Stadtteil ist, wird die Fahrkarte bekanntlich von der Stadt bezahlt; aber wer bezahlt die Karte, wenn das Kind in einer ganz anderen Gemeinde wohnt? Bezahlt dann die Stadt mit der Schule oder die Gemeinde, wo der Schüler wohnt die Fahrkarte?
4 Antworten
Diese Regelung gibt es nicht in jedem Bundesland und sie variiert von Land zu Land auch gewaltig.
In NRW ist es so, dass die Gemeinde zahlt, in der das Kind den Hauptwohnsitz hat. Hierbei sind allerdings einige Auflagen zu beachten. Es darf keine Schule der gleichen Art näher liegen als die besuchte Schule, und der kürzeste Schulweg darf eine bestimmte Distanz nicht unterschreiten.
Der Doenermann!
wir, die steuerzahler!
In SH ist es so: Wenn die Schule in der Stadt die einzige Möglichkeit und vor allem die nächste ist dann sind Stadt oder Kreis grundsätzlich dazu verpflichtet die Fahrkarte bis einschließlich Klasse 10 zu bezahlen, wenn der Schüler weiter als 3 km vom Schulort entfernt wohnt. Dies ist vom Schulträger abhängig. Ist die Schule eine Wahlschule, sprich der Schüler geht auf die Schule, obwohl eine andere näher wäre, dann muss er die Karte selber tragen. Am Besten man erkundigt sich beim zuständigen Schulamt.
sehr weise Antwort