Wer bezahlt den Stromzähler in meiner Gartenparzelle wenn ich ihn auswechseln muss?

6 Antworten

Da es private Zwischenzähler sind, gehören diese nicht dem Netzbetreiber bzw. einem Messstellenbetreiber.

Folglich muss derjenige dafür aufkommen, dem sie gehören oder dem sie (wahrscheinlich unentgeltlich!) zur Benutzung überlassen wurden. Also höchstwahrscheinlich Du. Eigentlich müsste das in dem Beschluss auch festgelegt worden sein.

Da es sich aber wahrscheinlich um Ferraris-Zähler handelt, ist dieser Schritt eigentlich unnötig. Ich kenne ähnliche Installationen, da sind diese Zähler seit 1952 verbaut. Die Genauigkeit lässt kaum nach.

Ich hoffe für Dich, dass wenigstens keine geeichten Zähler gefordert werden, das könnte auf die Dauer nämlich ganz schön ins Geld gehen.

Es zahlt der den Zähler, dem er gehört. Das ist in dem Fall der Verpachter, also der Verein. Dem gehören die alten, also muss er auch die neuen bezahlen. Er muss auch für die Organisation etc. sorgen.

Immer wieder erlebe ich, wie blauäugig man an diese Angelegenheiten herangeht.

Grundsätzlich ist es so, dass für die Messung der Endkunde finanziell aufkommen muss.

Eine andere Frage ist, wer der eigentliche Messstellenbetreiber ist.

Hier gibt es unterschiedliche Regelungen, die mehr oder weniger sinnvoll sind.

Tatsache ist, dass jeder, der im Markt ein oder mehrere Messgeräte im rechtsgeschäftlichen Verkehr betreibt, dies beim zuständigen Eichamt anzuzeigen hat.

Da sich die Zähler im rechtsgeschäftlichen Verkehr befinden, dürfen ausschließlich Zähler zum Einsatz kommen, die den eichrechtlichen Bestimmungen entsprechen,

Der Messstellenbetreiber ist auch für den zyklischen Wechsel der Messgeräte bei Ablauf der Eichgültigkeit zuständig.

Ich halte von dem Konstrukt, dass sich jeder seinen eigenen Zähler setzt, nichts, da es hier zu Installationsfehlern kommen kann und auch keine Manipulationssicherheit besteht.

Der Gartenvorstand ist gut beraten, dies in die eigenen Hände zu nehmen und die Geräteverwaltung zentral vorzunehmen, Anmeldung beim Eichamt inklusive.

Welche Regelungen im konkreten Fall die Gartensatzung vorsieht, können wir nicht wissen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich tätig bei einem Messgerätebereiber

Das ist doch bestimmt ein Schrebergarten- Verein. Bei diesem können die Parzellen jederzeit den Pächter/ Mieter wechseln. Deswegen würde ich sagen, die Zähler muss der Verein wechseln und bezahlen. Bei einem Mieterwechsel bleibt ja der Zwischenzähler an Ort und Stelle.

Bei uns war es so, da es der Stromanbieter gemacht hat, weil es ja sein Eigentum bleibt. Es wurde aber Zählermiete abgebucht.