Wer bekommt Kind bei Wegzug?
Hallo
Ich bin 200km von meinem Kind weg gezogen. Ich sehe sie am WE und ab und zu unter der Woche. Wenn ich jetzt Klage einreiche, habe ich weniger Chancen weil ich nicht vor Ort mehr wohne?
2 Antworten
Wo ist das Kind bisher ?
wie alt ist das Kind?
Wenn es bisher - auch nach Deinem Wegzug - bei der Mutter ist, wird es auch dort verbleiben, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Dann ändere im Text Mutter in Vater. Von den Fragen hast Du keine beantwortet.
6 Jahre. Im Haus des Vaters. Dort wohnte ich auch bis vor kurzem
Die Frage wäre, warum sollte das Kind aus der gewohnten Umgebung herausgerissen werden?
Das war Deine Entscheidung. Warum sollte der Vater deswegen einen "erschwerten" Umgang haben/bekommen?
Du hättest auch in der Nähe bleiben können.
Weil ich die Bezugsperson war
Seit wann bist Du es nicht mehr?
Das wollte ich aber nicht. Habe ich eine Chance bei einer Klage?
Das ist hier nicht zu entscheiden. Das wird das Gericht machen.
Neben Deinen Gründen wird es auch die des Vaters geben ... und die für das Kind. Trotzdem, warum soll der Vater das Umgangsrecht - für Deine Entscheidung - erschwert bis fast unmöglich gemacht werden?
Möglicherweise. Es könnte ein Punkt sein der zu Deinem Nachteil wird.
Ist es zu spät, da man keinen kiga Platz mehr bekommt?
was hat der Kiga Platz mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun? ob das Kind einen Kiga Platz hat oder nicht ist doch egal
natürlich ist das dein nachteil. du bist ausgezogen und hast das kind zurückgelassen. das kind wird beim vater verbleiben, da er eh schon immer die hauptbezugsperson ist.
Wie soll ein Betreuungskonzept ohne kiga funktionieren. Sie kommt in die Vorschule
Der Kampf/die Entscheidung findet nicht hier sondern zwischen Euch beiden (Eltern) oder/und vor dem Familiengericht statt.
Ja, ich will nur verstehen welche Chancen ich habe. Eigentlich dachte ich die Mutter bekommt das Recht
Eigentlich dachte ich die Mutter bekommt das Recht
Im Grunde denken Mütter, sie haben/hätten - immer - Recht, gleichgültig was auch immer sie machen.
Dennoch:
Der Kampf/die Entscheidung findet nicht hier sondern zwischen Euch beiden (Eltern) oder/und vor dem Familiengericht statt.
du brauchst kein betreuungskonzept mehr. du hast durch deinen auszug fakten geschaffen und bist nun unterhaltspflichtig. du kannst das kind alle 2 wochen am wochenende sehen und das wars.
Ergänzung:
Manchmal erkennen Gerichte dass Mutterwohl nicht zwangsläufig auch Kindeswohl ist ... und entscheiden entsprechend.
Wenn ihr ein geteiltes Sorgerecht habt, dann haben beide Recht das Kind zu sehen.
Wenn sich eine Person entscheidet 200km weg zu ziehen, dann hast du genauso das Recht noch das Kind zu sehen. Allerdings gestaltet sich das unter der Woche mit Kiga und Schule sehr schwer - das Kind kann nicht jede Woche den Kiga/Schule wechseln.
Somit muss das Kind bei einem Elternteil leben. Wenn ihr beide Bezugspersonen seid und das Kind bisher in der Nähe vom Vater gelebt hat da du da auch gewohnt hast, dann wird das Gericht eher entscheiden, dass da Kind da wohnen bleiben soll, wo es gerade ist. Und da der Vater an dem Ort wohnt und nicht du, wird das Kind zumindest unter der Woche beim Vater leben .
Gemeinsames Sorgerecht: Was gilt beim Umzug? (anwalt-suchservice.de)
Was unterscheidet Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Bestandteil des Sorgerechts. Üben beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht aus, können sie auch nur gemeinsam entscheiden, wo sich das Kind aufhalten soll, also seinen Wohnsitz hat. Hier gibt es keinen Alleingang. Eine Trennung ändert daran grundsätzlich nichts (§ 1687 BGB). Wenn also ein Elternteil mit dem Kind umziehen will, muss der andere vorher zustimmen.
Aber: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht lässt sich vom Sorgerecht trennen. Ein Elternteil kann nämlich beim Familiengericht beantragen, ihm allein das Recht zur Bestimmung des Aufenthalts des Kindes zu übertragen.
Bei dir wird das ziemlich sicher passieren:
Umzug ohne Zustimmung des anderen Elternteils zulässig?
Wenn ein Elternteil das alleinige Recht zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes hat, kann er mit diesem ohne Zustimmung des anderen Elternteils umziehen.
Ansonsten können nur beide zusammen über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden. Verweigert der andere Elternteil dann seine Zustimmung zum Umzug, kann der Umzugswillige das Familiengericht anrufen und die Übertragung des Sorgerechts auf sich allein in diesem Punkt beantragen. Das Gericht wird sich bei seiner Entscheidung hauptsächlich danach richten, was für das Kind das Beste ist, was also dem Kindeswohl am besten entspricht.
und falls du das Kind einfach mit nehmen willst:
Umzug ohne Zustimmung: Wann liegt eine Straftat vor?
Ein Elternteil kann sich sogar strafbar machen, wenn er mit dem Kind umzieht, ohne zuvor die Zustimmung des andern Elternteils einzuholen. Dies kann nämlich den Straftatbestand der Kindesentziehung bzw. „Entziehung Minderjähriger“ nach § 235 Strafgesetzbuch erfüllen. Insbesondere bei einem Umzug ins Ausland ist dies leicht der Fall. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstraf
Würde ein Gericht das Kind mir zusprechen. Also dass sie zu mir zieht und dort in Kiga geht?
wenn das Beste für das Kind ist, wenn es bei dir lebt ja. Nur wenn es einen liebevollen Vater hat der sein Kind auch sehen will und das Kind am alten Wohnort die ganzen sozialen Kontakte hat - dann sieht das eher schlecht für dich aus
Nur weil du die Mutter bist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es das Kind bei dir besser hat.
ich finde es nur seltsam dass du freiwillig von deinem Kind 200km weg ziehst und nun jammerst, dass es nicht bei dir ist. Dich hat ja keiner gezwungen umzuziehen.
oder wolltest du dem Vater das Kind weg nehmen und das klappt nun evt doch nicht so wie geplant?
Ja ich wollte sie mitnehmen. Aber ich habe ohne ihn keinen Kindergarten bekommen
dazu hast du ja X Fragen schon zu dem Thema gestellt...
um auf gewisse Fragen aus deinen anderen Fragen nochmal Stellung zu nehmen (da die ja mit der zu tun haben):
Ich habe an dem neuen Standort die Unterstützung meiner Eltern. Reicht das als Begründung oder auf welcher Basis wird ein Gericht entscheiden?
nein denn im alten Wohnort hättest du die Unterstützung vom Vater. und gibt genügend Eltern wo die Großeltern einfach nicht helfen können weil sie zu weit weg wohnen, selber noch arbeiten oder schon tod sind.
Der Vater hat ein Haus und arbeitet 30h die Woche. Er ist wie ich Bezugsperson.
zwei gleichwertige Bezugspersonen = der Vater hat also genau das selbe Recht wie du dass sein Kind bei ihm bleibt. du ziehst weg und erwartest dass er nachzieht damit er sein Kind sehen kann - oder er soll auf sein Kind verzichten.
Macht es Sinn trotzdem auf Aufenthaltbestimmungsrecht zu klagen oder wird ein Gericht sagen, dass meine Tochter bei dem Vater bleiben muss, weil sie dort einen KiGa Platz hat?
Klagen kannst du - ob du Recht bekommst ist etwas anderes. Und da ist es komplett egal ob du einen Kiga Platz hast oder nicht. das ist für die Entscheidung unrelevant.
Oder bin ich automatisch durch die Elternzeit und Teilzeit zur Hauptbezugsperson geworden
nein - ansonsten würde jeder Vollzeit arbeitendes Elternteil kein guter Vater/Mutter sein können.
Also wie du es drehst und wendest und egal wie viele Fragen zu dem Thema stellst
Du kannst jederzeit probieren das alleine Aufenthaltsbestimmungsrecht vor Gericht durchzuboxen. Bei dem was du aber beschrieben hast sind deine Chancen nicht gerade groß dass dies durchgeht.
Die Chance besteht eher dass dein Exmann das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt da er auf dem Ort lebt, wo das Kind seine ganzen sozialen Kontakte hat und es dort auch eine Bezugsperson = den Vater gibt
Bei dir hätte es eine Bezugsperson, nämlich dich. Aber es würde total aus dem sozialen Gefüge raus gerissen werden. Dazu eine neue Schule etc.
Also wenn du dein Kind regelmäßig sehen willst, solltest du halt keine 200km weg ziehen..
ob du einen KIga Platz hast oder nicht ist komplett egal. Wenn du das Aufenthaltsbestimmunsgrecht hast dann musst du halt schauen wie du dein Kind ohne Kiga Platz betreust
da du das aber eh nicht hast , ist die Frage wegen dem Kiga Platz unrelevant.
Selbst wenn du einen hättest - ohne das okay vom Vater kannst du auch nicht einfach das Kind mit nehmen - egal ob mit oder ohne Kiga Platz
Und ich verstehe komplett dass der Vater das nicht unterschreibt. das würde ja bedeuten dass sein Kind dann 200km weg wohnt und er kaum Möglichkeit hat es zu sehen. das würde ich an seiner Stelle auch nicht machen
nein das würde ein gericht nicht. eine klage würde dich das abr kosten.
Ich bin die Mutter