Wenn man mit 25 ein Praktikum machen will muss man sich da vorher noch beim Arbeitsamt als Arbeitslos melden?

2 Antworten

Beim Arbeitsamt sollte/muss man sich eigentlich immer dann melden, wenn man grad keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hat. Also selbst wenn man nur 1 Tag keinen Job hat, dann ab zur Arbeitsagentur.

In Deutschland gibt es u.a. die Pflichtversicherung bei der Krankenkasse. Ist man nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet, dann muss man sich selbst krankenversichern und auch die Kosten dafür alleine tragen. Die Kosten werden übrigens auch rückwirkend fällig = Pflichtversicherung!

Deine Frage lässt sich nur allgemein beantworten und ob meine Worte auf Deine Situation zutreffen, kann ich Deinem Fragetext nicht entnehmen.

Alles Gute und viel Erfolg

Wenn du ein Praktikum machst, musst dein Chef in manchen Fällen mindestens den Mindestlohn entrichten, derzeit also 9,60 € in der Stunde.

Dies gilt für normale Praktika, die für länger als drei Monate geplant sind.

Der Mindestlohn gilt aber nicht, wenn du ein Pflichtpraktikum machst, zum Beispiel im Rahmen eines Studiums.

Der Mindestlohn gilt auch nicht, wenn du ein Praktikum im Rahmen einer dieser § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung machst.

Eine solche Maßnahme kann von der Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) ausgehen oder vom Jobcenter.

Dein Chef möchte vielleicht, dass die Agentur oder das Jobcenter so eine Maßnahme mit ihm vereinbart. Denn dann kann er dir auch dann weniger als den Mindestlohn entrichten, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauern soll.

Unklar, rechtlich, erscheint die Lage, wenn das Praktikum nur für drei Monate geplant war, dann aber verlängert wird. Ohne Maßnahme (oder Pflichtpraktikum) wird spätestens ab Monat 4 der Mindestlohn fällig, manche meinen, dann auch rückwirkend ab Monat 1. Lies dazu diesen informativen Beitrag hier.

Gruß aus Berlin, Gerd