Wenn man jemanden die Nase bricht und der jenige mich anzeigt was kommt da auf mich zu (ich bin 15 Jahre alt)?

3 Antworten

Zunächst einmal wird die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie die Ermittlungen weiterführen. In diesem Falle wird ein Prozess auf dich zukommen. Du wirst von einem staatlich anerkannten Pädagogen Gespräche führen müssen, um deine Reife und deine (eventuell) schädlichen Neigungen einzuschätzen. Dies wird in der Ansetzung des Strafmaß von entscheidender Bedeutung sein. Dur wirst, da du minderjährig bist, definitiv nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Das Strafmaß beim Tatbestand der Körperverletzung richtet sich nach der Schwere. In dieser Konstellation ist es reperabler Schaden, das ist gut, denn sonst würde das Mindestmaß deutlich höher liegen. Die gesetzliche Höchststrafe liegt bei fünf Jahren. Das wird DEFINITIV NICHT der Fall sein, erstens bist du nicht vorbestraft, zweitens Jugendstrafrecht, und drittens muss dem Konflikt etwas vorausgegangen sein, das u.U zu mildernden Umständen führen kann. Vielleicht eine Woche Arrest oder 60-90 Sozialstunden schätze ich. Sofern du kein nachweisbares Einkommen hast musst du auch nicht mit einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage rechnen.

War es Absicht oder ein Versehen? Da du dem Jugendstrafrecht unterliegst, sind keine Geldstrafen möglich.

Also vielleicht 30 - 50 Sozialstunden

Anzeige wegen Körperverletzung und ich nehme an das es keine Fahrlässige ist. Doch da du 15 bist könnte die Strafe milder aussehen, das heißt wenn du nicht schon ne gute Akte hast