Anzeige wegen schlag ins Gesicht

9 Antworten

Natürlich kann er dich anzeigen, auch wenn da vermutlich eher eine außergerichtliche Lösung gesucht wird.

Also die einfache Körperverletzung ist in Deutschland eine Mischung aus Antrags- und Offizialdelikt. D.h. Wenn die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse bejaht dann kann auch ohne Antrag des Verletzten die Straftat verfolgt werden. Da du die Tat im öffentlichen Raum (Bus) begangen hast, könnte dies unter Umständen der Fall sein.

Jones777  13.03.2015, 14:59

Öffentliches Interesse hat nichts damit zu tun, ob etwas im öffentlichen Raum geschieht. Wenn sich Kinder auf die Schnauze geben, interessiert das niemanden (bzw. wird nicht von Amtes wegen ermittelt), wenn nicht noch andere Straftaten vorgefallen sind, welche das öffentliche Interesse begründen könnten.

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augsburgchris  13.03.2015, 15:01

Das meinte ich ja mit dem öffentlichen Raum, da ist die Wahrscheinlichkeit das die Öffentlichkeit in Mitleidenschaft gezogen wird höher als wenn es in den eigenen 4 Wänden stattfindet. Hab mich blöd ausgedrückt.

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Jones777  13.03.2015, 15:14
@augsburgchris

Das öffentliche Interesse hat aber nichts mit der Tatsache, ob etwas in der Öffentlichkeit geschieht, zu tun, sondern ist vielmehr damit zu begründen, ob jemand z.B. neben einem Antragsdelikt noch ein Offizialdelikt verübt (z.B. schwere Körperverletzung), weshalb die Ermittlungen von Amtes wegen weiter gehen (und zB. leichte KV auch ohne Antrag mit einbezogen wird) aufgrund der potentiellen Gefährlichkeit des Täters. Ich studiere zwar schweizer Recht, aber die Rechtslogiken im Strafrecht sind aus historischen Gründen zwischen CH und D ziemlich ähnlich;)

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augsburgchris  13.03.2015, 15:19
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Besonderes_öffentliches_Interesse

Die Staatsanwaltschaft kann hier frei entscheiden.

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Jones777  13.03.2015, 16:18
@augsburgchris

Nach Ermessen entscheiden bedeutet nicht "frei entscheiden". Es ist eine schlüssige Begründung vor Gericht erforderlich und diese orientiert sich an der gängigen Rechstsprechung und an dem für die hoheitliche Gewalt verbindliche Prinzip der Verhältnismässigkeit.

Hier zB die Richtlinien von Niedersachsen zu dem Rechtsbegriff des "besonderen öffentlichen Interessens" des StGB:

(1) Ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung von Körperverletzungen (§ 230 Abs. 1 Satz 1 StGB) wird namentlich dann anzunehmen sein, wenn der Täter einschlägig vorbestraft ist, roh oder besonders leichtfertig gehandelt hat, durch die Tat eine erhebliche Verletzung verursacht wurde oder dem Opfer wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, Strafantrag zu stellen, und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist. Nr. 235 Abs. 3 gilt entsprechend. Andererseits kann auch der Umstand beachtlich sein, dass der Verletzte auf Bestrafung keinen Wert legt. (Nr. 24 Abs. 1 RiStBV)

In diesem konkreten Fall eines Schnauzenschlages wird die Staatsanwaltschaft deshalb mitnichten Anklage erheben, da es keinen Hinweis auf ein besonderes öffentliches Interesse gibt.

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Nein der Busfahrer kann dich nicht anzeigen. Das kann bei diesem geringen Ausmass des Schadens nur der Geschädigte selbst.

adk710  14.03.2015, 17:11

Anzeige erstatten kann er schon, nur den Strafantrag stellen kann allein der Geschädigte bzw. dessen Eltern. :-)

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Jones777  14.03.2015, 20:32
@adk710

Da korrigiert mich wohl ein Jurist. Natürlich meinte ich den Strafantrag ;)

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adk710  15.03.2015, 00:05
@Jones777

Nein, kein Jurist, nur ein strafrechtlich Interessierter mit Ausbildung für die öffentliche Verwaltung. :-)

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Hallo!

Der Busfahrer nicht, aber der Junge und zwar wegen Körperverletzung, auch wenn du ihm nicht die Nase gebrochen hast!

Grüße, Dreams97

Entschuldige dich doch einfach! Wen er Verständnis hat wird der Junge dir verzeihen , kann ja mal passieren !