Wenn ich weiß das ich das Schuhljahr wiederholen muss, muss ich noch weiterhin zum Unterricht?
Guten Tag, Ich bin 17 Jahre alt und in der 11. Klasse an einem Gymnasium.Wegen enormer krankheitsbedingeter Fehltage und einer Menge verpasstem Stoff, habe ich einen Antrag an die Schulleitung gestellt um wiederholen zu dürfen. Dieser Antrag wurde auch schon genähmigt, also darf ich das nächste Jahr nochmal an der selben Schule wiederholen, was mich natürlich freut.
Nun meine Frage: Es ist noch ungefähr ein Monat bis zu den Somemrferien und bis zum Ende des Schuhlhjahres Muss ich bis dahin noch den Unterricht besuchen?
Meine Eltern haben selbst gesagt : Zitat: " Das bringt dir doch eh nichts, diesen Monat noch die Schule zu besuchen. Eigentlich kannst du dort auch fern bleiben"
Ich meine es gäbe für mich doch eigentlich keinen Grund neuen Stoff anzufangen wenn ich doch eh wieder mit dem alten Stoff im neune Jahr anfange?
Bitte um eine genaue Auskunft
Und danke im Vorraus :)
7 Antworten
Ich war vor zwei Jahren in genau derselben Situation, leider musst du in die Schule gehen. Ich habe dann nichts mehr gelernt, weil die Noten sowieso nicht zählen. Wenn du aber nicht zur Schule gehst, wird man das nicht lange tolerieren, es besteht nunmal Schulpflicht. In den letzten Wochen wird ja sowieso nicht mehr viel gemacht. Also, geh zur Schule, auch wenn es schwer fällt, so ersparst du dir Ärger.
Du kannst also etwas sinnvolles tun un vorarbeiten oder du kannst garnichts tun und auf die restliche schulzeit mit deinen freunden in der selben klasser verzichten und immer ausschlafen. Was ist dir lieber ? Ob du das von der schule aus überhaupt darfst kann ich dir nicht sagen da würd ich nochmal nachfragen :)
viele Themen die wir im moment behandeln knüpfen meißt an den Stoff an der behandelt wurde als ich gefehlt habe. dadurch habe ich komplett den Überblick verloren und würde esbegrüßen noch einmal mit klarem kopf alles von vorne anzufangen
es besteht Schulpflicht. Von der kann dich nur die Schulleitung befreien, nicht du selbst
Auch für dich gilt die Schulpflicht. Also musst du auch hingehen!
Ich kann nur Chvancuslongus zustimmen. Wenn Du nicht mitkommst - was verständlich ist - bitte doch den Leher dir separate Aufgaben zu geben, mit denen Du was anfangen kannst.