Wenn eine Brief mit Rechnung mit falscher Adresse in den Machtbereich von A* gelangt hat A* dann eine Rechnung erhalten oder nicht?

4 Antworten

Deine Frage ist etwas kurzgefasst, aber ich gehe mal von folgender Situation aus:

  • A bestellt eine Ware oder Dienstleistung
  • Lieferung der Ware oder Dienstleistung ist unstrittig
  • Buchhaltung des Lieferanten hat Fehler im Strassennamen gemacht
  • Briefträger war clever und hat die Sendung trotzdem zugestellt.
  • Empfänger A hat somit die Rechnung erhalten und ist zahlungspflichtig. Der Lieferant kann von A aber verpflichtet werden, eine Rechnung mit korrekter Anschrift nachträglich zu erstellen.
lilatrudi  22.06.2020, 16:33
Deine Frage ist etwas kurzgefasst,...

Lies mal seine/ihre anderen Fragen, auch nicht besser.

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Erhalten hat er sie zwar, aber da sie nicht an ihn Adressiert ist hat er sie meiner Meinung nach nicht zu begleichen.

Wenn die Rechnung tatsaechlich an den A gerichtet ist, hat er sie natuerlich auch erhalten.

Solange die Rechnung nicht auf A*s Namen lautet, dann nicht!