Wenn eine Brief mit Rechnung mit falscher Adresse in den Machtbereich von A* gelangt hat A* dann eine Rechnung erhalten oder nicht?

4 Antworten

Deine Frage ist etwas kurzgefasst, aber ich gehe mal von folgender Situation aus:

  • A bestellt eine Ware oder Dienstleistung
  • Lieferung der Ware oder Dienstleistung ist unstrittig
  • Buchhaltung des Lieferanten hat Fehler im Strassennamen gemacht
  • Briefträger war clever und hat die Sendung trotzdem zugestellt.
  • Empfänger A hat somit die Rechnung erhalten und ist zahlungspflichtig. Der Lieferant kann von A aber verpflichtet werden, eine Rechnung mit korrekter Anschrift nachträglich zu erstellen.

lilatrudi  22.06.2020, 16:33
Deine Frage ist etwas kurzgefasst,...

Lies mal seine/ihre anderen Fragen, auch nicht besser.

Erhalten hat er sie zwar, aber da sie nicht an ihn Adressiert ist hat er sie meiner Meinung nach nicht zu begleichen.

Wenn die Rechnung tatsaechlich an den A gerichtet ist, hat er sie natuerlich auch erhalten.

Solange die Rechnung nicht auf A*s Namen lautet, dann nicht!