Wenn ein Vorgesetzter den Schießbefehl auf eine unbewaffnete Person erteilt wie verhält man sich und wenn er den Befehl auf eine bewaffnete schießt man dann?

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Grundsätzlich:
Einen Befehl, welcher zu einer Straftat oder dem Bruch des HVR führen würde, darfst du NICHT befolgen.

Zu deiner Situation:
"Unbewaffnet" ist ein recht schwammiger Begriff. "Unbewaffnet" kann bedeuten, dass diese Person im Moment keine Schusswaffe trägt, keine schwere Waffe bedient oder einen Zünder in der Hand hält.
Es gibt jedoch durchaus Situationen, wo auf solche Personen geschossen werden kann. Als Beispiel aus der Geschichte der Bundeswehr: Zuerst war es nur erlaubt auf tatsächlich bewaffnete Personen in Afghanistan zu schießen, wenn diese auf einen schießen. Die Aufständischen waren aber nicht dumm. Sie haben also für ihren Hinterhalt Stellungen gebaut, aus denen sie wirkten. War dann die Munition in einer Stellung alle, so sind sie ohne Waffe zur nächsten Stellung. Während dieses Stellungswechsels war ein Bewirken durch Soldaten der Bundeswehr verboten. Dies wurde im Laufe der Zeit geändert, um sich der Realität des Konfliktes anzupassen.
Auch haben "Zivilisten" während des Einmarsches in den Irak 2003 mit Handy und Fernglas Mörser ins Ziel gelenkt. Anfangs waren diese Beobachter kein legitimes Ziel, dies änderte sich aber im Laufe des Einmarsches.

In asymmetrischen Konflikten ist die Grenzziehung zwischen legitimen Ziel und unschuldigem Zivilisten nicht immer einfach. Deshalb entscheidet am Ende der Soldat nach bestem Wissen und seinem Gewissen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dienst im Militär

Ich hoffe sehr, dass euch die Remonstrationspflicht nähergebracht wird.

  Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist diese in § 63 BBG geregelt.  Grundsätzlich trägt der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung. Von dieser Verantwortung wird er freigestellt, wenn er seiner Remonstrationspflicht nachkommt und Bedenken zum Beispiel gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend macht. Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht.  Die Remonstration verläuft in drei Stufen. Zunächst muss der Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung beim unmittelbaren Vorgesetzten erheben. Bleibt dieser bei seiner Anordnung, hat er sich an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Weisung auch von diesem bestätigt, muss der Beamte diese ausführen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die dienstliche Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet.  Die Remonstrationspflicht hat eine Doppelfunktion – einerseits dient sie der behördeninternen Selbstkontrolle, andererseits dient sie zugleich der haftungs- und disziplinarrechtlichen Entlastung des Beamten bei rechtswidrigen Weisungen.
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html

Man muss bei hier unterscheiden zwischen rechtmäßigen Befehlen und unrechtmäßigen Befehlen.

Bei rechtmäßigen Befehlen die verweigert werden, muss der Soldat mit einen Disziplinarverfahren rechnen.

Bei unrechtmäßigen Befehlen die trotzdem ausgeführt werden muss der ausführende Soldat sowie der, der den Befehl gegeben hat u. U. mit Freiheitsstrafen rechnen. Von daher MUSS man solche Befehle verweigern.

Falls es sich bei deinem Beispiel auf einen unbewaffneten Zivilisten handelt wäre das dan ein unrechtmäßiger Befehl.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fallschirmjäger seit 2010

"Man" verhält sich irgendwie.

Doch wenn ein solcher Vorgesetzter noch nicht einmal von sich aus weiß, was er mich mal kann, dann ist das sein Problem. Ich entscheide stets nach meinen ethischen Ansichten. Die Folgen sind dann Lebensrisiko.

Ist eine schwierige Situation. Grundsätzlich ist ein Befehl erstmal auszuführen, ob dieser befehl rechtens ist, ist auch nicht immer feststellbar. Eine augenscheinlich unbewaffnete Person anzugreifen ist erstmal eine Straftat, doch weiß man ja nicht, welche Informationen der Vorgesetzte über die zu erschießende Person hat, die könnte zum Beispiel verdeckt eine Waffe, Bombe oder ähnliches tragen, ein Attentat vor haben oder ähnliches. Auch ein Autofahrer, der auf einen Checkpoint zurast, kann unbewaffnet sein und ist wenn nötig mit Waffengewalt zu stoppen.

GhostOA hat schon verdeutlicht, dass Soldaten auf einen erkannten Feind schießen dürfen, auch wenn der erstmal nicht bewaffnet zu sein scheint.

So eine Frage wird gerne mal beim Einstellungstest der Bundeswehr gestellt, niemals würde ich so eine Frage einfach mit "ja" oder "nein" beantworten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst