Wem stehen der Fahrzeugbrief und Schein zu, dem Halter oder dem Eigentümer?

2 Antworten

Von Experte DerBayer80 bestätigt

Der Fahrzeugbrief gehört dem Eigentümer, der Fahrzeugschein demjenigen, der das Fahrzeug aktuell führt, denn er muss es ja auch vorweisen können bei einer Kontrolle

Mit dem Eigentum am Fahrzeug geht auch die ZB Teil I + II in das Eigentum über.

Der Fahrzeugführer muss aber die ZB Teil I mitführen.