Wem gehört das Handy?

5 Antworten

Wir die Rechnung ausgestellt wurde- dann ist es offiziell DEIN Handy-

Willst du es alleine, schuldest du ihr den Kaufbetrag.

Zahlst du nicht und behältst es für dich- sollte sie dich in die Karpaten jagen und es hoffentlich auch tun.

Recht haben und Recht bekommen sind auch - notfalls vor Gericht - 2 verschiedene Schuhe...Justitia ist manchmal blind, wenn keine Beweise vorgelegt werden können...

UND- Die Freundin tut mir Leid.

Gehört es dem jenigen der im Vertrag als Vertragspartner steht. Da du es bezahlt hast nehme ich mal an über dein Konto mit deinem Namen also wäre es deines

Es gilt, was Ihr beiden bezüglich des Handys beabsichtigt und vereinbart habt.

welcher Name steht auf der Rechnung? Steht deiner drauf ist es deins steht der von ihr drauf ist es ihr Handy.

flauski  24.01.2020, 15:18

Nein, auch ein mündlicher Vertrag, ist ein Vertrag. Daher ist, wenn ausgemacht wurde, dass das Handy für die Freundin angeschafft wird, es das Handy der Freundin.

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EinsMaxi  24.01.2020, 15:21
@flauski

Kann aber immer behauptet werden das nie was ausgemacht wurde so steht Aussage gegen Aussage.

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flauski  24.01.2020, 15:22
@EinsMaxi

Falschaussagen sind glücklicher Weise auch strafbar.

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EinsMaxi  24.01.2020, 15:22
@flauski

Ja aber wie willst du es widerlegen das er nicht die Wahrheit sagt?

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Casuscactus  24.01.2020, 15:22
@EinsMaxi

ERST EINMAL, wird der Sachverhalt nach den Tatsachen beurteilt.

DANN kann man auf die Beweisbarkeit schauen.

Wahrheit und Beweisbarkeit fallen nicht selten auseinander.

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EinsMaxi  24.01.2020, 15:23
@Casuscactus

Die Tatsache ist ja das er im Vertrag steht. Wenn er dann behauptet es hat nie eine mündliche Vereinbarung stattgefunden dann wird es schwer.

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flauski  24.01.2020, 15:24
@EinsMaxi

Sie wird ihm ja das Geld irgendwie gezahlt haben. Und damit klingen die Indizien zumindest mal sehr gegen ihn.

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EinsMaxi  24.01.2020, 15:25
@flauski

Gut wenn es Belege gibt das sie ihm das gezahlt hat dann ist das richtig aber da könnte man sich eventuell noch raus reden. Wenn es per Überweisung mit einem vernünftigen Grund her ran wurde ist es schwer, wenn sie ihm das Bar gegeben hat musst man das auch erstmal nachweisen.

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Casuscactus  24.01.2020, 15:26
@EinsMaxi

Lügen und Scheinbeweise verändern die Tatsachen nicht.

Natürlich kann im Streitfalle ein Richter nur nach beweisbaren Annahmen urteilen. Und hier sähe es schlecht für denjenigen aus, der weniger Papier in der Hand hat.

Aber die Frage war, wem GEHÖRT das Handy, und nicht, wer könnte am ehesten die Eigentümerschaft glaubhaft machen.

Und die Antwort ist da nunmal: Demjenigen, dem im beiderseitigen Einverständnis das Eigentum zugestanden werden sollte.

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flauski  24.01.2020, 15:29
@EinsMaxi

Dass als Einleitung eines Konsekutivsatzes schreibt man mit 2s und es kommt ein Komma davor.

Und der Fragende hat nach der Rechtslage gefragt und da ist Deine Antwort einfach sachlich falsch.

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EinsMaxi  24.01.2020, 15:32
@flauski

Nerv mich nicht mit irgendwelchen Grammatik aussagen. Nach der Rechtslage gehört es ihm da man nichts nachweisen kann.

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flauski  24.01.2020, 15:40
@EinsMaxi

Ich bin immer wieder erstaunt, welche Rechtsauffassung in den Köpfen der Menschen herrscht. Aber Dir ist anscheinend nicht zu helfen.

Grammatikaussagen müsste man zusammenschreiben. Benutz doch Aussagen über Grammatik, da darfst Du es getrennt halten. Und vor da fehlt natürlich ein Komma. Mit ein paar Satzzeichen wirkt man auch deutlich intelligenter.

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