Wem gehört das Handy?
Wenn das Handy auf meine Rechnung bzw über meinen Namen gekauft wurde und meine Freundin bezahlt es aber?
5 Antworten
Wir die Rechnung ausgestellt wurde- dann ist es offiziell DEIN Handy-
Willst du es alleine, schuldest du ihr den Kaufbetrag.
Zahlst du nicht und behältst es für dich- sollte sie dich in die Karpaten jagen und es hoffentlich auch tun.
Recht haben und Recht bekommen sind auch - notfalls vor Gericht - 2 verschiedene Schuhe...Justitia ist manchmal blind, wenn keine Beweise vorgelegt werden können...
UND- Die Freundin tut mir Leid.
Es gilt, was Ihr beiden bezüglich des Handys beabsichtigt und vereinbart habt.
Gehört es dem jenigen der im Vertrag als Vertragspartner steht. Da du es bezahlt hast nehme ich mal an über dein Konto mit deinem Namen also wäre es deines
Schau mal hier rein:
welcher Name steht auf der Rechnung? Steht deiner drauf ist es deins steht der von ihr drauf ist es ihr Handy.
ERST EINMAL, wird der Sachverhalt nach den Tatsachen beurteilt.
DANN kann man auf die Beweisbarkeit schauen.
Wahrheit und Beweisbarkeit fallen nicht selten auseinander.
Die Tatsache ist ja das er im Vertrag steht. Wenn er dann behauptet es hat nie eine mündliche Vereinbarung stattgefunden dann wird es schwer.
Gut wenn es Belege gibt das sie ihm das gezahlt hat dann ist das richtig aber da könnte man sich eventuell noch raus reden. Wenn es per Überweisung mit einem vernünftigen Grund her ran wurde ist es schwer, wenn sie ihm das Bar gegeben hat musst man das auch erstmal nachweisen.
Lügen und Scheinbeweise verändern die Tatsachen nicht.
Natürlich kann im Streitfalle ein Richter nur nach beweisbaren Annahmen urteilen. Und hier sähe es schlecht für denjenigen aus, der weniger Papier in der Hand hat.
Aber die Frage war, wem GEHÖRT das Handy, und nicht, wer könnte am ehesten die Eigentümerschaft glaubhaft machen.
Und die Antwort ist da nunmal: Demjenigen, dem im beiderseitigen Einverständnis das Eigentum zugestanden werden sollte.
Ich bin immer wieder erstaunt, welche Rechtsauffassung in den Köpfen der Menschen herrscht. Aber Dir ist anscheinend nicht zu helfen.
Grammatikaussagen müsste man zusammenschreiben. Benutz doch Aussagen über Grammatik, da darfst Du es getrennt halten. Und vor da fehlt natürlich ein Komma. Mit ein paar Satzzeichen wirkt man auch deutlich intelligenter.
Nein, auch ein mündlicher Vertrag, ist ein Vertrag. Daher ist, wenn ausgemacht wurde, dass das Handy für die Freundin angeschafft wird, es das Handy der Freundin.