Welcher Herrschertitel ist höherwertiger, "Fürst" oder "Herzog"?

5 Antworten

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Bei dem Begriff "Fürst" muss man differenzieren. Der Begriff dient sowohl als Adelstitel aber auch als allgemeine Bezeichnung für den obersten Herrscher. Fürst kommt von "first" und bedeutet "der Erste" oder "der Oberste".

Die Fürsten des Reiches waren daher alle Herrscher größerer Gebiete, die dem Kaiser untertan, aber ansonsten selbständig waren. Neben der Funktion als Fürst, also als oberster Herrscher in ihrem Gebiet, hatten sie auch noch Adelstitel wie Herzog, Landgraf oder sonstwas. Als eine Funktionsbezeichnung zählt auch "Kurfürst" und bedeutet, das war ein Herrscher mit Wahlrecht für den Kaiser.

Die Kurfürstren des Reiches hatten neben dieser Funktionsbezeichnung dann auch noch ihren persönlichen Adels- oder Kirchentitel. Die sieben ursprünglichen Kurfürsten waren:

Erzbischof von Mainz
Erzbischof von Trier
Erzbischof von Köln
König von Böhmen
Pfalzgraf bei Rhein
Herzog von Sachsen
Markgraf von Brandenburg

Neben der Funktionsbezeichnung "Fürst" gab es den Begriff in der Tat aber auch als persönlichen Adelstitel. Da kam es auf den Einzelfall an, wie der einzuordnen ist. Als Adelstitel steht er aber auf jeden Fall unter einem Herzog. Der Herzog ist im Prinzip einem König gleichgestellt, ohne allerdings gekrönt und gesalbt worden zu sein und er hat auch nicht das Recht, jemanden in den Adelsstand zu erheben.

Fürst ist praktisch ein allgemeiner Titel für Adelige und damit kann sowohl ein König als auch ein Herzog ein Fürst sein

Herzog ist der höhere Adelsrang

Kaiser => König => Herzog => Fürst => Graf => Baron

Quelle Wikipaedia

Hier die Liste in absteigender Reihenfolge

Kaiser

König

Herzog

Fürst

Graf

Baron

Freiherr

Ritter

Edler

Junker.


Koehlerlisl 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 11:50

super, danke!