Welche Strafe kriege ich?

3 Antworten

Maximal: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

Realistisch: Geldstrafe

§ 6 PflVG

"(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört."

Nobodyrotz  02.03.2023, 20:09

Danke für die Info! Da ich nie Fahrzeuge hatte, habe ich alter Mann erst jetzt Kenntnis davon bekommen.

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Normalerweise gibt es ein Busgeld , das kann ca. 150€ sein aber da du erst einen Tag drüber bist kannst du die Versicherung erneuern und bei der Polizei nachweisen das du es erledigt hast. Haben die Polizisten dich darüber nicht aufgeklärt ?

Schimeck  02.03.2023, 19:52

Bei Straftaten gibts kein Bußgeld, sondern eine Strafe.

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Kaizlee  02.03.2023, 19:53

Ganz falsch. Das ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit für die es ein Bußgeld geben kann. Also bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe.

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Ilyaspommws 
Fragesteller
 02.03.2023, 19:54

Nein haben die nicht….

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Jacke001  02.03.2023, 20:16

Das würde ich sehr bezweifeln. Zum Zeitpunkt der Fahrt bestand nun mal kein Versicherungsschutz und das wäre bei einem Unfall sehr übel ausgegangen.

Ich kann ja auch nicht einfach ohne Fahrerlaubnis fahren und wenn ich kontrolliert werde sagen, den reich ich nach.

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Das ist schlecht, hatte ein guter Freund einmal mit seinem Mofa. Er war auch minderjährig!
Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat.

Also Anwalt eingeschaltet und das Ganze wurde fallen gelassen.
Endergebnis, reichlich Anwaltskosten, 3x Verkehrskurs besuchen und 15 Sozialstunden.

Edit: Auszug aus dem Bußgeldkatalog:

Gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) stellt die Nutzung eines Fahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eine Straftat dar. Diese kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.