Welche Nationalität habe ich?

1 Antwort

Kommt drauf an wie lange Deine Eltern zum Zeitpunkt Deiner Geburt bereits in Deutschland lebten - ab sie eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung hatten und in welchem Jahr Du geboren wurdest - sprich gilt ius soli oder nicht.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/optionspflicht/optionspflicht.html

Seit dem Jahre 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip (ius soli). Dazu muss mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Das heißt, dass diese Kinder mit ihrer Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Ansonsten hast Du die Staatsangehörigkeit Deiner Eltern, sprich die marokkanische und türkische Staatsangehörigkeit.