Welche Grundrechte wurden durch die Corona-Pandemie eingeschränkt?

5 Antworten

Nun ich hab hier mal die betroffenen Rechte eigestellt, da kannst Du Dir heraussuchen, welche davon am meisten verletzt werden.

Meiner Meinung nach sind es eine ganze Menge.

I. Die Grundrechte Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2)

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2)(3)

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2)(3)

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Artikel 6

(1) (2)

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) (5)

Artikel 7

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

(2) (3)(4) (5) (6)

Artikel 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Artikel 9

(1) (2)

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Artikel 10

(1) (2)

Artikel 11

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Artikel 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2)

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Artikel 12a

(1)(2)

(3) (4) (5) (6)

Artikel 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) (4) (5) (6)

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Artikel 14

(1) (2) (3)

Artikel 15

(1)

Artikel 16

(1)(2)

Artikel 16a

(1)(2) (3) (4) (5)

Artikel 17

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Artikel 17a

(1) (2) Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, können bestimmen, daß die Grundrechte der Freizügigkeit (Artikel 11) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) eingeschränkt werden.

Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Artikel 19

(1)

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

ABCD1910  23.11.2020, 23:08

😂😂 wie du einfach Artikel 19 Satz 1 weggelassen hast, der die Einschränkungen legalisiert, und über das Zitieren von Satz 2 damit das so hingestellt hast, als wäre das alles illegal, was gerade passiert... Verschwörungstheoretiker sind eben Populisten.

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Huflattich  24.11.2020, 10:20
@ABCD1910

Die Legalität ist gerade erst durch neue Beschlüsse der Regierung die durchs Parlament und den Bundesrat abgesegnet wurden gewährleistet...

Es geht um die Grundrechte die beschädigt wurden, und das werden sie -selbstverständlich - auch wenn dies "legal" sein sollte. Gesundheitsschutz vorgeschoben.

Nachplappern macht auch nicht intelligenter...

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Das ist jetzt keine Wertung ob und wann welche Einschränkungen verhältnismässig waren.

Freizügigkeit

Versammlungsfreiheit incl Demonstrationsrecht

Religionsausübung

ouieppursimuove  07.08.2020, 19:36

Freie Meinungsäusserung kommt dazu.

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Pauli010955  20.08.2020, 21:08
@ouieppursimuove

Du irrst gewaltig, denn die freie Meinungsäußerung ist keineswegs eingeschränkt.

Warum sollte sie ...?

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ouieppursimuove  20.08.2020, 23:20
@Pauli010955

wenn friedliche Demonstrationen gegen Coronamassnahmen offiziell als von Neonazis, Verschwörungstheoretiker, Rechte u. s. w. bewohnt zu behaupten (als wäre das Volk komplett dumm), so ist es ein gravierender Eingriff gegen freie Meinungsäusserung, sowas war u. a. üblich in der DDR.

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Pauli010955  22.08.2020, 10:00
@ouieppursimuove

wer behauptet das? Polizei, Staatsanwaltschaft, ein Untersuchungsrichter, ein Politiker, die Presse ...

Erst mal die Informationsquelle verifizieren.

Und wenn man DDR anzieht, dann möchte ich mal darauf hinweisen, was derzeit in den demokratischen USA abläuft.

Ich kann hier meine Meinung unbeschadet äußern, wenn diese nicht Gesetz und gute Sitten verstößt - das war von 1933 bis 1945 nicht so.

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Pauli010955  22.08.2020, 10:03
@Pauli010955

Ich kann hier in D meine Meinung unbeschadet äußern, wenn diese nicht gegen Gesetz und gute Sitten verstößt

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Pauli010955  30.10.2020, 00:57
@Huflattich

Was soll diese nichtssagende Antwort? Ohne Begründung >>> blabla und Zeitverschwendung

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Das Recht auf Gesundheit der Gesellschaft wird geschützt, wiegt mehr als irgendwelche Luxusbedürfnisse

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin selbst Schülerin
Itsme011 
Fragesteller
 14.05.2020, 21:35

Durch welche Maßnahmen ist dies geschehen? Wer ist davon wie betroffen?

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Kaejte  15.05.2020, 09:50
@Itsme011

Ist das ernst gemeint, oder willst du nur hetzen?

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Durch die Pandemie wohl vorallem das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, allerdings wird es nicht gelingen, das Virus dafür haftbar zu machen.

BigBenLoser  14.05.2020, 21:28

Besser hätte man es nicht sagen können, das Virus ist ein böser gesetzloser Schädling.

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Pauli010955  02.08.2020, 10:42
@BigBenLoser

D'accord.

Endlich eine emotionslose korrekte Antwort.

Ich verwende andere Definition:

Wir haben Partisanenkrieg. Der Feind ist nicht sichtbar, versteckt sich und schlägt unerwartet zu.

Oder: ähnlich wie Kosovo-Bürgerkrieg. Du verlässt lebend das Haus und liegst plötzlich tot auf der Straße. Ein Sniper hat dich erwählt.

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Versammlungs und Bewegungsfreiheit

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich viel mit Geschichte und Politik
Pauli010955  20.08.2020, 21:09

Was ist Bewegungsfreiheit?

Darfst du dich nicht mehr bewegen?

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