Welche Größe passt mir - YEEZY 750 BOOST?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Versendungskauf gefälschter Markenartikel im EU Ausland für den privaten Gebrauch ist zwar nicht strafbar, jedoch unterbinden die betroffenen Markenrechtsinhaber die Einfuhr auf dem Postweg durch die Stellung eines Grenzbeschlagnahmeantrags.

Folge: Der Zoll beschlagnahmt die Schuhe, informiert den Rechteinhaber (hier die adidas AG) und Du fängst Dir im Nachgang eine strafbewehrte Abmahnung nebst Kostennote.

http://www.markenrecht.justlaw.de/abmahnung/adidas-ag.htm

Woher ich das weiß:Hobby – Begleite das Thema Sneaker/Schuhe seit über 12 Jahren bei GF
denkler1640 
Fragesteller
 11.11.2015, 20:17

Was bedeutet "strafbewehrte Abmahnung nebst Kostennote" genau?

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Raoul Zanzara, UserMod Light  11.11.2015, 20:27
@denkler1640

Du hast die Infos unter dem Link nicht gelesen? Du wirst abgemahnt und hast dann eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, das Du das nicht wieder machst. Im Wiederholungsfall wird es dann richtig teuer. Und so eine Unterlassungserklärung wirkt bis zu 30 Jahre nach.

Kostennote. Anwälte arbeiten nicht für Nüsse. Deren Aufwand wird Dir als Verursacher in Rechnung gestellt.

Du kannst Dir natürlich auch einen Anwalt nehmen, der versucht die Unterlassungserklärung abzuwenden. Aber auch Dein Anwalt arbeit nicht für ein Vergelts Gott.

Das nennt man dann am falschen Ende gespart. Außerdem solltest Du DIr im Klaren darüber sein, das Du beim Kauf Kriminellen neben Deinen Geld auch Deine Realdaten überlässt. Auch damit kann die Plagiatsmafia etwas anfangen....z.B. illegale Webseiten auf Deinen Namen registrieren. Kommt auch immer wieder gut.

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denkler1640 
Fragesteller
 11.11.2015, 20:35
@Raoul Zanzara, UserMod Light

Ist es nicht so, wenn der Zoll merkt, dass es Fake ist, dann hast du zwei Optionen Vernichten lassen oder vor Gericht treten. Ist das bei Adidaszeugs anders?

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Raoul Zanzara, UserMod Light  11.11.2015, 20:54
@denkler1640

Ach, §150 Markengesetz gelesen :-)

Du kannst der Vernichtung zustimmen, das erspart Dir die Kosten eines Rechtsstreits mit dem der Markenrechtsinhaber die von Dir verweigerte Zustimmung zur Vernichtung durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluß ersetzen lässt.

Damit ist der Fall der aktuellen Einfuhr gefälschter Ware abgehakt.

Das verhindert aber nicht, das Dich der Markenrechtsinhaber in Form einer Unterlassungserklärung behelligen kann. Siehe hierzu §14 Markengesetz zu Unterlassungsanspruch/Schadensersatzanspruch.

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denkler1640 
Fragesteller
 11.11.2015, 21:19
@Raoul Zanzara, UserMod Light

Naja so wie du schreibst kann man davon ausgehen, dass du irgendwas wie Jurist bist oder so und du könntest dich da vielliehct auskennen. Wenn einer der die Mienen gelegt hat sagt das 90% nichts passiert gehe ich davon aus, das es stimmt :DDD (Nebenfrage: Bist du Jurist oder studierst du irgendwas oder so xD)

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wenn du dir keine echten Yeezys leisten kannst,dann lass es! 

Das kann dir keiner sagen. Diese China Replikate fallen immer anders aus und da ist kein Verlass drauf was die dahin schreiben.

Also bleibt dir nur auf gut Glück bestellen.

Ist übrigens strafbar und der Zoll kann die einfach einbehalten. Also würde mir das 2mal überlegen

denkler1640 
Fragesteller
 09.11.2015, 17:00

Ja wegen dem Zoll hab ich ne Lösung. Der Kauf ist nicht Strafbar nur der Verkauf.

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