Welche Dokumente sind für Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses in Polen notwendig?

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Außer die sie selbst betreffenden Dokumente (Geburtsurkunde, Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde als Familienstandsnachweis, beglaubigte Kopie des Reisepasses) benötigt sie das gleiche für ihren Verlobten. In den Ehefähigkeitszeugnis muss der polnische Standesbeamte bescheinigen, dass der Heirat nach polnischem Recht nichts entgegensteht. Daher muss er sich bezüglich des Verlobten vergewissern, wie seine Personalien sind und dass er nicht anderweitig verheiratet ist. War er schon einmal verheiratet und ist in Deutschland geschieden worden, muss das Scheidungsurteil erst durch eine polnische Behörde anerkannt werden. Über die Prozedur sollte zuvor beim polnischen Standesamt Auskunft eingeholt werden.