Weitere Kosten trotz Rechtschutzversicherung?

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Die meisten Rechtschutzversicherungen schließen die Übernahme von Kosten in strafrechtlichen Fällen aus, wenn sich herausstellt, dass Vorsatz vorlag. Sprich, wenn er für schuldig befunden wird und eben vorsätzlich und nicht fahrlässig gehandelt hat, dann zahlt die Rechtschutzversicherung nicht.

Vielleicht sind damit Schadensersatzforderungen (Zivilrecht) gemeint.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..