Wer zahlt die Standgebühren?
Moin,
kurzgesagt:
-mein Motorrad wurde entwendet und in einem anderen Land(Belgien) wieder aufgefunden.
-die Versicherung lässt sich zeit mit der Bearbeitung.
-nach 5 Monaten wird es endlich abgeholt.
meine Fragen wären also wer zahlt die Standgebühren die das Fahrzeug so lange bei der Polizei oder einem Hof stand ? Laut Vertrag zahlt die Versicherung 28 Tage, aber was ist mit der restlichen zeit ? das es so lange da stand ist ja die Schuld der Versicherung oder ? Kann man sich gegen die Kosten wehren ?
danke für die Antworten
2 Antworten
Zunächst mal ist der Dieb dafür haftbar. Sollte er nicht zu ermitteln sein bist Du oder Deine Versicherung haftbar. Das kommt darauf an wie die Versicherungsbedingungen sind. Wenn Du mit der Leistung Deiner Versicherung nicht zufrieden bist wirst Du Deine Versucherung verklagen müssen. Bezahlen musst Du aber erstmal wenn Du deine Motorrad zurückhaben willst.
ist halt Bürokratie, und das Länderübergreifend. nimm den berühmten Apfel und zahl den Rest vom Konto. oder wenn der Dieb ermittelt wird von ihm