Weiterbildungsmöglichkeiten als Tierarzthelferin?

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Bis 1997 gab es für Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen in keinem Land geregelte Weiterbildungsmöglichkeiten gemäß § 46 Abs. 1 BBiG. Zur Zeit existieren zwei Kammerregelungen über die Fortbildungsprüfung zum Tierarztfachhelfer/zur Tierarztfachhelferin. Bislang wurde im gesamten Bundesgebiet ein Lehrgang zur Aufstiegsfortbildung Tierarztfachhelfer/Tierarztfachhelferin durchgeführt. Obwohl bei allen Befragten Einhelligkeit darüber herrschte, dass auch hier geregelter Weiterbildungsbedarf besteht, der neue Entwicklungstrends im veterinärmedizinischen Bereich aufgreift, fand die geregelte Weiterbildungsmaßnahme kaum Resonanz. Als Gründe dafür wurden im Rahmen der Interviews u. a. die hohen Lehrgangskosten, die von den Teilnehmern selbst getragen werden müssen, sowie die nicht geklärte tarifrechtliche Eingruppierung nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung genannt.http://www.bmbf.de/de/8921.php

vielleicht zur Tierphysiotherapeutin (?)

Seit kurzem werden von mehreren Anbietern Lehrgänge für tiermedizinische Fachangestellte angeboten, in denen sie sich auf dem Gebiet der Tieranästhesie systematisch weiterbilden und Spezialkenntnisse aneignen können. Diese mehrmoduligen Kurse schließen auch Prüfungen ein und führen zum Erwerb eines Weiterqualifizierungszertifikats. Improve International und die European School of Advanced Veterinary Studies (ESAVS) bieten diese Lehrgänge in Deutschland und die Veterinäranästhesieschule für Technikerinnen und Arzthelferinnen(VASTA) in der Schweisz an. Sofern die Weiterqualifizierungskurse von der AG-TFA anerkannt wurden (z.B. der Kurs der ESAVS ((http://www.esavs.net/en/artikel.php?a=1209 )), kann nach den Tarifvereinbarungen des Verbandes der tiermedizinischen Fachangestellten und dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte bei erfolgreich bestandenem Kurs auch normalerweise mit einer Erhöhung des Gehaltes gerechnet werden.