Wegerrichtung Zahlungsaufforderung?
Hallo!
Wir teilen uns mit unserem Nachbarn den Zufahrtsweg. Unser Geh und Fahrrecht ist vergrundbüchert (in Österreich). Die Zufahrt befindet sich auf dem Grundstück unseres Nachbarn. Wir sind seit Errichtung des Zufahrtswegs die dritten Besitzer des Grundstücks, allerdings die ersten die die Zufahrt nützen, da wir das Grundstück mit einem Einfamilienhaus bebaut haben. Ursprünglich gehörte das unbebaute Grundstück der Kirche. Im Kaufvertrag der Kirche mit dem damaligen Käufer (nicht wir) steht, dass der erste der eines der beiden Grundstücke bebaut die Zufahrt errichten muss und der Besitzer des anderen Grundstücks kostenmäßig zur Hälfte dafür aufkommen muss.
Unser heutiger Nachbar hat vor 34 Jahren gebaut und im Zuge dessen die Zufahrt errichtet. Zu diesem Zeitpunkt gehörte unser Grundstück noch einem anderen Ehepaar. 3 Jahre nach Errichtung der Zufahrt haben meine Schwiegereltern das Grundstück gekauft. Sie kauften es laut Vertrag mit allen Rechten und Pflichten jedoch ohne Belastung oder Schuld. 30 Jahre später haben meine Schwiegereltern das Grundstück an uns überschrieben und wir haben darauf gebaut. Nun haben wir eine Zahlungsaufforderung von unserem Nachbarn erhalten, der meinte, die Rechnung für die Errichtung des Zufahrtsweges wäre noch offen. Es gibt keine Rechnungen mehr von damals. Er hat uns die heutigen Quadratmeterpreise berechnet.
Wir sind der Meinung, er hätte das Ganze schon vor 30 Jahren mit dem damaligen Besitzer abrechnen müssen. Beim Verkauf an meine Schwiegereltern wurde nicht erwähnt, dass noch Zahlungen offen sind.
Liegen wir falsch? Müssen wir ihm 3500 Euro bezahlen? Danke für eure Antworten!
1 Antwort
Wendet Euch am besten an einen Rechtsbeistand.