Wegen Kopftuch kündigen- Aubsildungsvertrag?

5 Antworten

Gute Frage. Soweit ich weiß, darf der Arbeitgeber das selber entscheiden. Ich kann mich dran erinnern, mal einen Bericht gelesen zu haben, dass der Arbeitgeber das verbieten darf, wenn du aktiven Kundenkontakt hast.

Da du im Büro sitzt, ist das ja nicht gegeben und da sollte es dann eigentlich keine Probleme geben. Aber das hängt natürlich auch von der Person ab.

in der Probezeit kann deine Chefin dich jederzeit ohne Grund kündigen ..... ob der eigentliche Grund dann dein Kopftuch wäre wird ihr Geheimnis dann bleiben , das muß sie dir nicht sagen ;) ;)

Für die Frage darf sie dich nicht kündigen, aber wenn sie es nicht erlaubt und du es gegen diese Anordnung machst, dann besteht die Möglichkeit.

Wiedereinmalich  08.03.2019, 13:40

In der Probezeit darf sie ohne Grund kündigen.

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Nur weil du fragst kann sie dir nicht kündigen. Wenn sie nicht damit einverstanden ist und du es trotzdem tust sieht das anders aus, da sie die Kleiderordnung festlegen kann.

Solange du nicht mit Kunden arbeitest oder andere Mitarbeiterinnen die kein Kopftuch tragen geringschätzig behandelst sollte es da aber kein Problem geben.

Wiedereinmalich  08.03.2019, 13:40

In der Probezeit kann sie zu jeder Zeit ohne Begründung kündigen.

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schau Dir mal §22 Berufsbildungsgesetz an:

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

in der Probezeit kann Dich Deine Chefin ohne Nennung von Gründen fristlos kündigen. Mit oder ohne Kopftuch...

Und da sie in diesem Zeitraum keine Gründe nennen muss, kannst Du ihr kaum nachweisen, dass es an religiösen Gründen bzw. dem Kopftuch gelegen hat...