Was ist denn der Inhalt des Briefs? Ohne das zu wissen kann ich nichts weiter dazu sagen. Wenn du den Vordruck nicht dabei hast, scheint es kein Mahnbescheid zu sein. Stellt sich die Frage was es sonst sein kann.

Nicht erschrecken, aber es könnte auch ein "Haftbefehl zur Feststellung der Vermögensverhältnisse" sein. Der kommt immer dann, wenn auf Schreiben des Gerichtsvollziehers nicht geantwortet wurde.

...zur Antwort

Wenn du einen Mahnbescheid bekommen hast, liegt der Widerspruchsvordruck dabei. der sieht so aus.

Bild zum Beitrag

...zur Antwort

Gegen einen Mahnbescheid unbedingtWiderspruch einlegen. Da ist nur ein Kästchen anzukreuzen und die Unterschrift zu leisten. Eine Begründung muß nicht gegeben werden.

Stimmt denn der Vor- Nachname und die Adresse?

...zur Antwort

Das ist ein alt bekannter Betrugsversuch. Lass die Finger davon.

...zur Antwort

Wenn es keine Politik gäbe, gäbe es keine Parteien. Politik ist die Vorraussetzung um Parteien zu bilden. Parteien führen Politik aus.

...zur Antwort

Was einige ja schon geschrieben haben möchte ich noch einmal unterstreichen.

Lass dich auf keinen Fall auf ein Gespräch oder Schriftverkehr mit dem Inkassounternehmen ein.

Die versuchen gern einen "Ersatzschuldner" zu bekommen. Du kannst nur verlieren. Sollten sie Kontakt mt dir aufnehmen, lehne jedes Gespräch mit dem Hinweis, daß du weder eine Geschäftsbeziehung mit ihnen, noch mit ihrem Mandanten hast ab.

...zur Antwort

Wegen Urkundenfälschung kannst du deine Freundin nicht anzeigen, da sie keine Urkunde gefälscht hat.

Urkundenfälschung liegt dann vor, wenn du eine vorhandene Urkunde zu deinem Vorteil manipulierst, z.B. auf einem Zeugnis die Note 3 in eine Note 2 veränderst, also fälschst. Urkundenfälschung kommt bei dir nicht in Betracht.

Natürlich hat sie trotzdem eine Straftat begangen nämlich "Computerbetrug", und da gibt es ganz heftige Strafen.

Es greift § 263a des Strafgesetzbuchs.

Strafgesetzbuch (StGB) § 263a Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 263 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.

(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.

...zur Antwort

Vor einigen Jahren bekam ich Besuch aus den USA. Der war vom Donner gerührt, als er von mir hörte, daß ich noch nie eine Lederhose besessen habe und noch nie in meinem Leben Sauerkraut gegessen habe.

Er war darüber so erstaunt, daß er sich sofort hinsetzte und einen Brief an seine Verwandtschaft schrieb. Das schien sein Weltbild stark erschüttert zu haben. :-)

Das Vorurteil scheint tief verwurzelt zu sein. Ich weiß gar nicht mehr wie oft ich von ihm gehört habe "Hätte ich nie gedacht." :-)

Ach ja, er meinte auch, daß Münchener Oktoberfest sei eine ständige Einrichtung, ginge das ganze Jahr über. Er war enttäuscht, daß er nicht im Mai zum Oktoberfest konnte.

Hab ihn dann gefragt was er denkt woher der Name Oktoberfest kommt. Er dachte der "Heilige Oktober" wär ein Schutzpatron. :-)

Wir haben oft über gegenseitige Vorurteile gelacht.

...zur Antwort

Ich würde mir da an deiner Stelle keine großen Gedanken machen.

Leider kommt auf dich unter Umständen etwas Arbeitsaufwand zu, das ist nicht zu vermeiden. Das aber auch nur, wenn von einem gemeinsam genutzten PC bestellt wurde, dann könnte rein theoretisch die Bestellung von dir stammen. Erst dann würde ich mir weitere Gedanken machen. Wenn sie vom eigenen Handy oder eigenen Rechner bestellt hat, dürftest du aus dem Schneider sein.

Wovon hat sie denn online bestellt? Wäre wichtig zu wissen.

...zur Antwort

Die Briefe müssten ja an eine Frau mit deinem Nachnamen adressiert sein. Du kannst dem Inkassobüro mitteilen, daß eine Person mit dem Namen weder bei die wohnt noch existiert.

Das wird eine Strafanzeige wegen Betrugs zur Folge haben, doch keine Bange, nicht gegen dich sondern gegen deine Ex.

Du solltest dem Inkassobüro den Sachverhalt mitteilen. Damit hast du den Verdacht etwas entkräftet mit falschem Vornamen selbst bestellt zu haben.

Hat sie von Ihrem Handy, ihrem PC oder von einem gemeinsam genutzten PC bestellt?

Welche Artikel hat sie bestellt. Eine Bestellung über einen BH würde z.B. schlecht zu dir passen. :-)

...zur Antwort

Viele Amerikamer meinen alle Deutsche tragen Lederhose und essen Sauerkraut.

...zur Antwort

Falsche Frage.

Wenn ich jetzt antworten würde, wäre das ein Vorurteil. LoL

...zur Antwort

ich bin moslem ahbe nichts mti deutschen feiertagen zu tun

Ist zar eine Trollfrage.......

Kann ich als Christ in islamschen Ländern sagen: "Ich bin Christ. Eure islamischen Gesetze interessieren mich nicht?"

...zur Antwort

Es stellt sich nicht die Frage ob das Grundgesetz mit dem Koran vereinbar ist, sondern ob der Koran vereinbar mit dem Grundgesetz ist. Das Grundgesetz ist höherwertig. Dem Grundgesetz haben sich sämtliche Religionen unterzuordnen.

Wer damit nicht einverstanden ist, muß unter Umständen die Konsequenzen tragen, Geldstrafe, Haftstrafe oder Ausweisung.

Wer hier lebt hat sich dem GG unterzuordnen. Punkt. Da gibt es keine Diskussion.

...zur Antwort

Eigentlich ist die Frage einfach zu beantworten, und du solltest es wissen.

Was glaubst du weshalb es Europäische Union heißt?

Die Vereinigten Staaten von Amerika liegen auch nicht in Asien und die Bundesrepublik Deutschland nicht in Spanien. :-)

...zur Antwort
ja

Dann scheint wohl seine SMS wichtiger zu sein als mein Anliegen. :-)

...zur Antwort

Das Rezept ist einfach. Achte deinen Partner wie du geachtet werden willst. Mute deinem Partner nur das zu, was du dir selbst gefallen lassen würdest. Streite mit deinem Partner ohne persönlich und verletzend zu werden.

Wenn du streitest beschränke dich auf das Thema und komme nicht mit "Aber du......"

Darum geht es jetzt nicht, das ist ein anderes Thema.

Bleib sachlich. In einer Parnerschaft darf man unterschiedlicher Meinung sein.

Meine Frau hat mich mit 17 geheiratet. Keiner hätte gedacht, daß es 48 Jahre glücklich hält. Dazu war sie noch schwanger und wir hatten kein Geld. Es hätte schiefgehen können. :-)

...zur Antwort

Was denn nun? Vorsätzlich oder fahrlässig? Beides zusammen geht nicht, da Vorsatz Frahrlässigkeit ausschließt.

Du kannst nicht unabsichtlich absichtlich jemanden töten.

Fahrlässigen Mord gibt es auch nicht. Mord setzt Vorsatz und Planung voraus. Es käme höchstens Körperversetzung mit Todesfolge in Frage. Die kann fahrlässig sein.

...zur Antwort

Ich wünsche dir, daß du einen Top-Ten-Hit schreibst und keinen Cent dafür bekommst weil er nur kopiert und kostenlos hochgeladen wird. Vielleicht denkst du dann anders.

...zur Antwort