Wegen Urkundenfälschung kannst du deine Freundin nicht anzeigen, da sie keine Urkunde gefälscht hat.
Urkundenfälschung liegt dann vor, wenn du eine vorhandene Urkunde zu deinem Vorteil manipulierst, z.B. auf einem Zeugnis die Note 3 in eine Note 2 veränderst, also fälschst. Urkundenfälschung kommt bei dir nicht in Betracht.
Natürlich hat sie trotzdem eine Straftat begangen nämlich "Computerbetrug", und da gibt es ganz heftige Strafen.
Es greift § 263a des Strafgesetzbuchs.
Strafgesetzbuch (StGB) § 263a Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 263 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.