Wechselunterricht, darf der Lehrer und zuschalten?
Im Moment sind wir noch im Wechseluntericht das bedeutet es ist eine hälfte der Klasse in der Schule die andere zuhause. Seit kurzem schalten uns ( die die zuhause sind) über ein Videokonferenzmodul zum Unterricht in der Schule zu.
Meine Frage ist ob das überhaupt erlaubt ist und ob ich eine Pflicht habe das ich da hin muss. Uns wird auch eine Fehlstunde aufgeschrieben wenn wir (die die zuhause sind) uns nicht in die Konferenz einloggen.
Danke für eure Antworten :D (eine Quelle wäre gut)
9 Antworten
Wieso sollte das nicht erlaubt sein ? Sei froh, daß du es besser hast und dir den Weg sparen kannst. Die Schüler fragen hier immer, was für die Lehrer erlaubt ist, aber nie, was für sie selber nicht erlaubt ist.
Die Schulpflicht besteht weiterhin, also sind auch die Fehlstunden korrekt dokumentiert.
Aber mal ehrlich, sei doch froh das dein Lehrer deine Lehrerin euch gemeinsamen Unterricht ermöglicht. Alles was Du verpasst wirst du früher oder später nacharbeiten müssen.
Ich weis auch nicht in welcher Klassenstufe du bist aber irgendwann wirst du in der Arbeitswelt ankommen und da bekommst du eine Kündigung wenn du der Arbeit einfach so fern bleibst :)
Bei mir ist es definitiv Pflicht, an der Besprechung teilzunehmen. Und bei dir sicherlich auch.
Da du nicht ganz normal zur Schule gehen kannst, musst du online mit dabei sein. :)
Ansonsten können die Lehrer ja nicht nachprüfen und euch mündliche Noten geben, wenn ihr nie an den Besprechungen teilnimmt.
Bei uns ist es so das wir online dabei sein müssen! Sonst sind es Fehlstunden, ggf. sogar unentschuldigt.
Bei uns prüfen die Lehrer auch regelmäßig, dass alle in der Besprechung auch tatsächlich da sind indem sie Leute einfach so ansprechen. Wenn nichts zurück kommt, auch nach längerer Zeit wird der Schüler als fehlend eingetragen.
https://datenschutz-schule.info/2021/01/12/distanzunterricht-rechtliche-vorgaben-und-moeglichkeiten/
Diese Seite informiert einiges über die rechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten. Es kommt natürlich auch auf das Bundesland, aber generell gilt noch die Schulpflicht, und da Videokonferenzen einen Ersatz für den regulären Unterricht sind, wären sie auch verpflichtend,