Wechsel von Zahnmedizin zu Humanmedizin?

1 Antwort

Es kommt hier etwas darauf an, wie die Formulierung der "erheblichen inhaltlichen Nähe" aus dem Gesetz ausgelegt wird. Meines Erachtens ist diese bei Zahn- und Humanmedizin gegeben, aber ich es kann durchaus sein, dass das einzelne Unis anders auslegen.

Außerdem gilt das Gesetz so natürlich nur in NRW, in anderen Bundesländern gibt es meines Wissens Bedingungen, die bei endgültig nicht bestandenen Prüfungen nur das Weiterstudium des genau gleichen Studiengangs verbieten. Es kann sich also lohnen, mal zu überprüfen, welche Wechselchancen du in anderen Bundesländern hast.

Es kann aber zum Problem werden, wenn die Veranstaltung, die du nicht bestanden hast, so oder zumindest ähnlich auch im Medizinstudium vorkommt. Aber wie gesagt, schau dich da einfach mal auch in anderen Bundesländern um.

Außerdem solltest du unbedingt mal mit der Studienberatung deiner Uni sprechen und da schon mal die Möglichkeiten abklopfen.

Beste Grüße und alles Gute!

jeozifeichoaa 
Fragesteller
 03.06.2018, 13:57

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich bin in Baden-Württemberg exmatrikuliert worden und möchte mich aber in NRW um Humanmedizin bewerben. Meinen Sie dass dieses Gesetz dann nicht gültig für meine Situation?

"2. wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in dem gewählten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat;"

Vielen Dank nochmal für Ihre Zeit

LG

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Ansegisel  03.06.2018, 15:30
@jeozifeichoaa

Das Gesetz ist gültig, weil du dich an einer Hochschule in NRW bewerben willst. Würdest du dich in einem anderen Bundesland bewerben, würden andere Regelungen gelten. Hier mal z.B. der Auszug aus dem Gesetz in BW:

"Die Immatrikulation nach Absatz 1 Sätze 1 bis 5 ist zu versagen, [...] wenn eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung im gleichen Studiengang endgültig nicht bestanden wurde oder der Prüfungsanspruch aus sonstigen Gründen nicht mehr besteht; durch Satzung der Hochschule kann bestimmt werden, dass dies auch für verwandte Studiengänge mit im Wesentlichen gleichem Inhalt gilt" [Hervorhebungen von mir]

Das ist also schon ein leicht anderer Dreh.

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jeozifeichoaa 
Fragesteller
 03.06.2018, 17:32

Ich hab es eigentlich so verstanden, dass das Einschreiben zu versagen ist, falls man eine Prüfung an einer Hochschule in NRW endgültig nicht bestanden hat, in meinem Fall habe ich die Prüfung aber an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereiches (also nicht in NRW sondern in BW) endgültig nicht bestanden.
Zweitens die Prüfung, die ich endgültig nicht bestanden habe, heißt VORphysikum, welche NUR in der Zahnmedizin existiert. Also die von mir nicht bestandene Prüfung (Vorphysikum) ist nicht erforderlich für die Humanmedizin. Stimmt das so oder verirre ich mich 😟
Vielen Dank für Ihre Hilfe

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Ansegisel  03.06.2018, 17:47
@jeozifeichoaa

Dass man die Prüfungen in NRW nicht bestanden haben muss, ist meines Erachtens nicht richtig. Denn am Ende geht es bei einem Studiengangswechsel auch um Anerkennung von erbrachten Leistungen und der Prüfung, ob überhaupt noch Prüfungsanspruch besteht. Die Unis prüfen also nach den Kriterien Ihres Landes. Alles andere wäre eine Ungleichbehandlung der Studierenden, die von Anfang an in NRW studiert haben.

(Du sprichst von "außerhalb des Geltungsbereiches" und ich vermute, dass du dich damit auf dein eigenes Zitat aus dem ersten Kommentar beziehst. Dabei musst du beachten, dass dort vom Geltungsbereich des Grundgesetzes gesprochen wird, nicht vom Geltungsbereich eines Landeshochschulgesetzes.)

Inwiefern es eine Rolle spielt, dass diese explizite Prüfung im Medizinstudium nicht existiert oder ob es nicht doch eher um die allgemeine fachliche Nähe der Studiengänge zueinander geht, kann ich nicht abschließend beurteilen. Ich bin da aber skeptisch.

Am Ende muss ich dir aber sagen, dass hier so langsam meine Einsicht endet. Die letztendliche Entscheidung über Ablehnung oder Zulassung treffen die Hochschulen im EInzelfall und meines Erachtens solltest du dich daher mit deinen Fragen unbedingt an ein paar Hochschulen wenden.

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Kristall08  03.06.2018, 21:55
@Ansegisel

Ich denke auch, dass hier die entscheidende Formulierung im Geltungsbereich des Grundgesetzes liegt. Das gilt für ganz Deutschland, nicht nur für ein Bundesland.

Und Vorphysikum gibt es bei den Medizinern auch.

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