WhatsApp Gruppe legal wenn es vom Arbeitgeber verlangt wird?
Ich bin auf Arbeit in einer WhatsApp Gruppe gewesen. Da dort der heftigste Dummschwätzertalk einen zugemutet wurde und wohl kaum zu 100 % dem beruflichen dienen sollte, habe ich mich entschlossen mich einfach daraus zu halten und mich selbstständig raus zu löschen. Dies tat ich mit der Erkenntnis, dass man mich nur 10 min später ohne meine Zustimmung wieder hinzugefügt hatte. Daraufhin habe ich mich erneut raus gelöscht. Man suchte mit mir das Gespräch teilte mir mit, dass meine Arbeitseinstellung der Teamarbeit nicht förderlich ist. Meine Gründe wurden angehört aber nicht verstanden. In meinem Arbeitsvertrag steht nicht dass ich Teil nehmen muss an derartige Dingen.
Vor kurzer Zeit hatte ich ein Feedback, ein Miarbeitergespräch. Da kam dieses Thema wieder zur Ansprache. Mir wurde mitgeteilt dass durch das selbstständige raus löschen aus dieser Gruppe mein Desinteresse an den Kollegen sehr offensichtlich ist. Ich arbeite im Team und mache alles was von mir verlangt wird. Allerdings verstehe ich diese Aussagen nicht. Mir wird vorgeworfen, dass ich an Team im Büro keine gesellschaftliche Teilnahme zeige. Immer mehr frage ich mich ob dies verlangt werden kann. Immerhin arbeite ich mit den Kollegen zusammen, mehr ist vielleicht wünschenswert aber nicht zu erzwingen finde ich.
Jetzt hatte ich Urlaub und per WhatsApp hat mir eine Abteilungsleiterin tatsächlich mich für eine Mitarbeiter Schulung eingeladen. Diese fand mitten in meinem Urlaub statt. Darin stand jedoch dass ich Urlaub habe und ich mich deshalb nicht verpflichtet fühlen müsste daran Teil zu nehmen aber es sehr schön wäre wenn ich kommen würde. Ich war so verärgert über diese WhatsApp Nachricht. Ich habe nicht geantwortet. Immerhin befinde ich mich in meinem Privatleben und im Urlaub. Wie kann man überhaupt davon ausgehen, dass man nicht vereist ist oder das Handy permanent eingeschaltet haben müsste um für den Arbeitgeber im Urlaub zu jeder Zeit erreichbar zu sein. Als ich zur besagten Schulung nicht erschien und ich nicht geantwortet hatte, bekam ich per WhatsApp eine weitere Nachricht dass ich mich vor Vorgesetzten nicht korrekt verhalten würde und ich wenigstens hätte antworten müssen. Ich frage mich jedoch mittlerweile immer mehr wie so eine Zumutung legal sein kann. Darf mein Arbeitgeber bzw. Kollegen mir in meiner Freizeit ständig WhatsApp Nachrichten senden? Obwohl ich bereits missverständlich gemacht habe, dass ich mich davon belästigt fühle?Was kann ich tun? Ich habe bereits versucht im Inzernet zu recherchieren bezüglich derartiger Thematiken und musste mit Entsetzen feststellen, dass mein Fall anscheinend keine Seltenheit in der Arbeitswelt ist.
1 Antwort
Dein Verhalten ist bislang korrekt.
Leider eckst du mit deiner Art an, da wohl alle anderen Kollegen in dieser Hinsicht katzbuckeln und die Vorgesetzten damit in ihrem Gefühl bestätigen, dass das schon OK sei.
Wenn du das weiter durchziehst, könnte das eine Sickerfunktion auf deine Kollegen haben, und sich das Normale endlich als Standard bei euch etablieren.
Natürlich kann es auch sein, dass sich das Unternehmen bei nächster Gelegenheit und sobald du entbehrlich genug geworden bist, von dir trennt.
Stelle klar, dass Urlaub der Erholung dient und du nur in betrieblichen Notfällen kontaktiert werden möchtest. Um so enthusiastischer weil ausgeruhter kannst du dann nach dem Urlaub deine Arbeit erledigen.
Und überhaupt gilt ein Appointment erst dann als geschlossen, wenn der Eingeladene ausdrücklich zugesagt hat.
An einer Whatsapp-Gruppe des Arbeitgebers teilzunehmen ist gar nicht mal so untrivial. Insbesondere, wenn sie so zugemüllt wird.
Da kann man schnell eine offizielle Info übersehen, und der AG reibt dir unter die Nase, dass du die hättest sehen müssen.
Die Sache mit der betrieblichen Übung geht nämlich in beide Richtungen.
Mojoi hat mit seiner Antwort völlig Recht!
Und auch Deine Einstellung in dieser Angelegenheit ist nicht nur genau so in Ordnung, sondern auch zu begrüßen!
Nicht umsonst gibt es "mitdenkende" Arbeitgeber (sowohl als natürliche wie auch als juristische Personen), die es ihren Arbeitnehmern dringend nahelegen, außerhalb der Arbeitszeit nicht mit Hilfe solcher Medien über Belange zu kommunizieren, die die Arbeit betreffen - nicht aus Angst vor "Indiskretionen", sondern weil "Privatzeit/Freizeit" und "Arbeitszeit" stinkt getrennt sein sollen!
Vielen Dank! Dann bin ich doch nicht unkommunikativ oder unsozial. Ich begann schon an mir selbst zu zweifeln. Ich werde wohl beobachten müssen wie sich das weiter entwickelt. Danke nochmal. :)