Wasserhahn außen?
Hallo , nun zu meiner Frage . Ich wohne in einem Neubaugebiet wo jedes Haus einen außen liegenden Wasserhahn hat. Nun ist mir aufgefallen das die landschaftsgärtner die für die grünflächen verantwortlich sind genau diese benutzen um die noch jungen bäume und wiesen zu bewässern. Dürfen die das? immerhin gehe ich davon aus das die Wasserrechnung die da zustande kommt auf alle Mieter des Hauses verteilt wird. Allein die wassersäcke um die bäume feucht zu halten fasen mal locker 30-40 Liter zumal es mind. 40 bäume in dem Areal sind . Kann doch nicht sein das die Herren hier fröhlich vor sich hin gießen und wir das bezahlen müssen.
6 Antworten
immerhin gehe ich davon aus das die Wasserrechnung die da zustande kommt auf alle Mieter des Hauses verteilt wird.
Davon kannst Du ausgehen. Grundsätzlich wären die Bewässerungskosten zu den Kosten der Grünflächenpflege zuzurechnen und sind damit umlagefähig. Gerade Jungpflanzen müssen regelmäßig bewässert werden.
Diese Außenhähne liefern Brauchwasser, d.h. das ist nochmal günstiger, als Trinkwasser. Das Brauchwasser kostet bei uns 1,20 €/m³
Allein die wassersäcke um die bäume feucht zu halten fasen mal locker 30-40 Liter zumal es mind. 40 bäume in dem Areal sind .
30l bei jeweils 40 Bäumen ergeben 1.200l, also 1,2 m³. Multipliziert mit dem Verbrauchspreis ergibt das also 1,44 EUR.
Wenn ich mal annehme, das jedes Haus 6 Mietparteien hat, wären das also 24 Cent für jeden Mieter.
Sind das Gärtner, die für Eure Gemeinschaftsflächen zuständig sind und von Eurem Vermieter beauftragt sind?
Dann ist das korrekt und diese Kosten werden auf alle umgelegt.
Sind das aber städtische Flächen und Arbeiter vom Bauhof o.ä., ist das nicht richtig, die müßten Wasser aus dem Hydranten zapfen oder mit einem Tankwagen kommen.
Wasser für Grundstückspflege, Hauslicht, Hausmeister, sonst. Pflegearbeiten sind auf Mieter umlegbar. Mit Mietvertrag hast du dich darauf eingelassen.
Als Mieter könntest du dich stark machen, dass Regenwasser für Bewässerung gesammelt wird. Ökologisch, wie ökonomisch absolut sinnvoll. Leider wird es dem Eigentümer ans Geld mit der Umrüstung gehen, weil er es nicht abwälzen kann. Ein Minimum wäre extra Wasseruhr, damit das Wasser (Leitungs- sowie Abwasser) nicht doppelt berechnet wird.
Ja dürfen sie, fällt unter gemeinschaftliche Kosten, damit was gleichschaut. Sei dir gewiss, die Putzaebeiten der Gemeinschaftsflächen kosten Das Hundertfache des Wassers.
Nun ist mir aufgefallen das die landschaftsgärtner die für die grünflächen verantwortlich sind genau diese benutzen um die noch jungen bäume und wiesen zu bewässern. Dürfen die das?
Gegenfrage: Sollen sie stattdessen ihr eigenes Wasser mitbringen? Das dürfte deutlich teurer werden als das Abzapfen aus Außenhähnen, die genau dafür gedacht sind.
Und ja, die dürfen das, denn das Außenwasser wird als Allgemeinkosten sowieso auf alle umgelegt.