Was zahlt der Arbeitgeber für Pauschalabgabe bei Vollzeit/ Teilzeit und Minijobber?
Ich hab mal gehört bei mini Jobbern ca. 28% und bei den anderen Verhältnissen?
2 Antworten
Also bei Minijobbern als 450-Euro-Minijob (gewerblich) ist die Abgabe am höchsten mit über 30% vom Bruttolohn (inkl. der 2% Pauschalsteuer): https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/02_abgaben_gewerbliche/node.html
https://www.minijob-zentrale.de/DE/02_fuer_journalisten/03_entwicklung/node.html
Beim Minijobbern im Privathaushalt als 450-Euro-Minijob sind die Abgaben gerade mal die Häfte davon: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/01_grundlagen_minijobs_im_privathaushalt/02_450_euro_minijobs_imph/02_abgaben/node.html
Beim Midijob liegt der AG-Anteil wie beim Vollzeitjob dazwischen mit über 20% Sozialabgaben:
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Dagegen leistet der Arbeitgeber eines Midijobbers den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung.
Gruß siola55
Minijob .... rund 35 %
Teilzeit und Vollzeit ...... prozentual ....
https://www.finanzfluss.de/rechner/sozialabgaben/
https://www.nettolohn.de/rechner/gehaltsrechner-fuer-arbeitgeber/ergebnis.html
Also nicht befreien lassen sich diejenigen Minijobber, welchen z.B. für die 5 Jahre Wartezeit noch Pflichtbeiträge benötigen oder sämtliche Schüler und Berufsstarter ohne bisherige versich.pflichtige Beschäftigung wegen vorzeitiger Wartezeiterfüllung - alles andere wäre Dummheit von den Minijobbern!
alles andere wäre Dummheit von den Minijobbern!
oder mangelnde Bereitschaft sich mit dem Thema auseinanderzusetzen
Nur i.d.R. sehen speziell junge Minijobber eher den Spatz in der Hand, denn die Taube auf dem Dach.
Schlichtweg viele begreifen überhaupt nicht die Möglichkeit, welche sich ihnen mit der Erfüllung der Rentenversicherungspflicht eröffnet.
Jetzt übertreibst du aber:
Die 3,6% RV-Beiträge bezahlt doch der Minijobber, sofern kein Befreiungsantrag beim Minijob-AG gestellt wurde - also knapp über 30% vom Bruttolohn beim gewerblichen Minijobber, im Haushalt nur knapp die Hälfte der Abgaben: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/01_grundlagen_minijobs_im_privathaushalt/02_450_euro_minijobs_imph/02_abgaben/node.html