Was wenn Doktor deine SVV Verletzungen sieht?

4 Antworten

Selbstverletzungen sind nicht Ohne und können somit nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Hättest du sonst eine andere ernst zu nehmende Krankheit würde der Arzt auch deine Eltern darüber informieren.

Heute hast du Angst, dass deine Eltern davon erfahren.....später ist es ein Partner der diese Narben sieht. Und ich muss da ehrlich sein, mich würde das beunruhigen, wenn ich als Partner solche Narben sehen würde.

Einfach weil ich Angst hätte, dass wenn es einen Konflikt zwischen uns gibt, er/sie es wieder tun würde und das würde ich befremdlich finden.

Darum lasse dir lieber helfen, denn das was du tust ist keine Lösung.

Die Eltern müssen nur informiert werden, wenn du noch ein Kind, also U14 bist.

Sie dürfen deine Eltern aber natürlich informieren, wenn sie das begründen können.

Auch muss bei akuter Gefahr informiert werden.

Jana19632  06.03.2024, 08:02

Wieso meinst du bis 14?

Dachte solange man nicht volljährig ist, haben die Eltern immer das Recht es zu wissen.

LG Jana

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Hacker48  01.04.2024, 17:41
@Jana19632

Nein, haben sie nicht. Genauso wenig, wie sie entscheiden können, ob du einen medizinischen Eingriff vornehmen lässt. Zwischen 14 und 16 wird das im Einzelfall beurteilt, ab 16 wird davon ausgegangen, dass du über die nötige Reife verfügst. Dann gilt auch die medizinische Schweigepflicht, mit Ausnahme von Eigen- / Fremdgefährdung.

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Jana19632  08.04.2024, 07:25
@Hacker48

Oke danke, aber es besteht doch Eigengefahr, oder ab wann genau ist es denn eigengefahr

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Nein, wenn es nicht gerade extrem ist. Man kann aber selbst nach den Ursachen fragen oder zum Psychiater überweisen.

Ab 18 besteht absolute Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (Deutschland).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Arzt kann dich darauf ansprechen. Erstmal unterliegt er aber der Schweigepflicht. Wenn du über 18 bist, kann er prinzipiell (erstmal) nix machen, ausser dir vielleicht ans Herz legen damit zu einem therapeuten zu gehen.

unter 18 Jahren entscheidet im Einzelfall der Arzt, ob er dies weitergeben muss (bspw. Wenn der minderjährige Patient akut in Lebensgefahr schwebt, oder ähnliches.)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung