Was wäre die Strafe/ der Straftatbestand wenn ein 19 jähriger...?

3 Antworten

§ 184 StGB Absatz 1 Nr. 1, Verbreitung pornografischer Inhalte wäre es. Auch an Erwachsene unaufgefordert senden wäre wegen dem selben Paragraphen verboten, nach Nr. 6.

Es ist EINDEUTIG keine sexuelle Belästigung, das ist wirklich völliger Unsinn. Das hat absolut nichts im geringsten mit sexueller Belästigung nach dem Strafgesetzbuch zu tun. Jeder der das schreibt hat offensichtlich nie überhaupt in das Gesetz reingeschaut. Sexuelle Belästigung ist in § 184i StGB folgendermaßen definiert.

(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

In der Geschichte steht nirgendwo auch nur ansatzweise etwas von einer sexuell bestimmten, körperlichen Berührung.

Wenn es nach dem Bild mit irgendwelchen Kommentaren weitergeht könnte man Richtung Beleidigung kommen, und wenn irgendwelche Aufforderungen kommen, könnte das Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB) sein. Aber nur Bilder an sich, eher nicht.

Das kann zum einen den Straftatbestand von § 184 StGB (Verbreitung pornografischer Inhalte an Minderjährige) als auch § 184i StGB (Sexuelle Belästigung) erfüllen. Vor allem ist die sexuelle Belästigung aber im Einzelfall zu prüfen. Aus juristischer und moralischer Perspektive würde ich jedem davon abraten, sowas zu tun. Betroffene sollten Anzeige erstatten.


ZuluXXXX 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 00:36

Nene, letzteres. dankeschön

Es handel sich möglicherweise um sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt. Die Strafe beträgt 6 Monate bis 10 Jahre nach §176a Abs 1 Nr 3 StGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176a.html

Gefragt oder ungefragt spielt bei einem Kind keine Rolle in Bezug auf die Strafbarkeit, sondern nur in Bezug auf die tatsächliche Urteilshöhe.

Voraussetzung für die Strafbarkeit ist die Kenntnis das es sich beim Empfänger um ein Kind handelt.

Woher ich das weiß:Recherche