Was wäre die Antwort?
Ein Gast des Hotels Wohlgemuth hat für sieben Tage
ein Einzelzimmer mit Frühstück gebucht. Am dritten
Tag seines Aufenthalts beschwert er sich über die
angeblich wiederholt schlechte Qualität des Frühstücks
und droht mit dem sofortigen Verlassen des Hotels.
Frau Wohlgemuth möchte wissen, ob der Gast aufgrund
eines schlechten Frühstücks-wenn es denn überhaupt
mangelhaft sei-so ohne weiteres aus seinem Vertrag
„herauskönne“
Dankee
2 Antworten
Es gibt die Möglichkeit einer "außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund". Dafür müsste das Frühstück aber schon erhebliche Mängel aufweisen (also z.B. Schimmelbefall oder Ungeziefer oder es müsste wirklich ungenießbar sein, weil z.B. die Brotscheiben knochentrocken sind). Wenn ihm einfach nur die Brötchen nicht warm genug sind, ist es eher kein erheblicher Mangel.
Ihr könntet ja vielleicht einen Kompromiss eingehen, dass ihr ihm für die restlichen Tage die Kosten für das Frühstück zurückerstattet und er sich dann halt irgendwo anders, z.B. beim Bäcker sein Frühstück holen kann. Ansonsten greifen einfach die Regelungen für eine vorzeitige Abreise, die jedes Hotel selbst festlegen kann.
Hausaufgabe? ;) Hotel oder Recht?
Das Frühstück ist eine mitgebuchte Leistung, die vom Kunden bemängelt wird. Man kann dem Kunden ein anderes/besseres Frühstück anbieten oder ihm anbieten, seine Zimmerrechnung um den eigentlichen Frühstückspreis zu minimieren. Schlechtes Frühstück rechtfertigt nicht die Beendigung des Vertrages oder das Verlassen des Hotels.
Selbst WENN er das Hotel verlassen würde, würde er maximal das Frühstück erstattet bekommen aus Kulanz, aber nicht den Zimmerpreis. Das Hotel müsste alles unternehmen, um den "Mangel" abzustellen. Schlechtes Frühstück ist sehr subjektiv.