Was tun wenn in der Nacht auf der Straße ein Mann auf einmal anfängt jemanden hinterher zu rennen?

15 Antworten

Das war vollkommen legitim, dass du dich gewehrt hast! Stichwort Notwehr. Bin ich froh, dass du es geschafft hast zu entkommen. Geh am besten zur Polizei und schilder das denen. Und wenn du mich fragst, geh vielleicht nicht mehr ganz so spät noch joggen. Lieb gemeint :/ Gute Nacht noch :)


AndreasGregor  27.10.2020, 13:42

Geld verticken oder mit Schubkarre entführen (oder entführt werden)

vllt hast du deine Brieftasche verloren und er hat dir zugerufen dass du sie verloren hast... dann ist er dir hinterher gerannt weil du nicht reagiert hast und du hast ihn dann zusammen geschlagen und bist weg gerannt...


lukaskluever97  11.02.2015, 03:17

er hat bestimmt gerufen " Ey du behinderter vollidiot, du hast deine Brieftasche verloren" jaa na sicher :D und ich nehme zum joggen eigentlich keine Brieftasche mit oh man Leute, ihr müsst mehr nachdenken ohne witz

Das war schon nah dran an dem, was ich auch getan hätte. Jemand der einem Nachts um 1 hinterherrennt, während der einen beschimpft, der hat nichts gutes im Sinn. Und bevor ich mich darauf verlasse, dass ich schneller als er bin, verteidige ich mich lieber.

Du könntest während dem Joggen ein Tierabwehrspray dabeihaben, sowie einen Kubotan (einen mit den tiefen Wellen, damit man nicht abrutscht), damit ist eigentlich das meiste abgesichert. Falls dir jemand mit schlechten absichten folgt, versuch abzuhauen, falls es nicht klappt->Zusprühen und abhauen. Falls er dich packt, ein paar Schläge mit dem Kubotan ins Gesicht+Pfefferspray und dann abhauen. Am besten du regelst sowas immer auf die größtmögliche Distanz, eben damit er keine Chance hat ein Messer oder ähnliches zu ziehen.

Wie du das Zeug trägst musst du selbst rausfinden, du solltest aber schnell drauf zugreiffen können.

Hast alles richtig gemacht.

Kauf dir ein Pfefferspray.

Pfefferspray darf in Deutschland von Privatpersonen nur in Form von sogenannten Tierabwehrsprays besessen und geführt (Führen = griffbereit in der Öffentlichkeit bei sich tragen) werden. Damit unterliegen sie nicht dem Waffenrecht und dürfen auch von Minderjährigen besessen und geführt werden. Auf diesen Sprays muss drauf stehen, dass der Einsatz nur gegen aggressive Tiere erlaubt- , aber gegen Menschen verboten ist. Denn Pfefferspray hätte für den Einsatz gegen Menschen an Tieren getestet werden müssen. So wie CS oder CN Gas seiner Zeit. Als Pfefferspray nach Deutschland kam, waren aber solche Tierversuche schon verboten. Die Polizei darf es dennoch einsetzen, da sie nicht dem Waffenrecht unterliegt.

Bei Notwehr darf man es aber auch als Privatperson einsetzen. Denn bei Notwehr werden an sich strafbare Handlungen nicht mehr strafbar. Es ist z.B. verboten jemanden mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Bei Notwehr aber, ist es erlaubt. So auch der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen.

Händler verkaufen solche Sprays aber erst an 14, oder 18 jährige Personen. Einfach um eventuellen Ärger mit den Eltern zu vermeiden, die fast jeden Kauf ihrer noch nicht voll geschäftstüchtigen und minderjährigen Kinder rückgängig machen können.

Pfefferspray ist nicht mit CS Gas Spray zu verwechseln. Das Zeug unterliegt dem Waffenrecht und ist daher problematischer (ab 14 und bei öffentlichen Veranstaltungen verboten). Auch wirkt es nicht so gut wie Pfefferspray, bei gleichzeitigem Risiko von Langzeitschäden bei der getroffenen Person.

Bei Demonstrationen sind alle Gegenstände verboten, die dazu geeignet sind sich einer Festnahme zu entziehen. Also auch Pfefferspray, obwohl es sich um keine Waffe handelt. Auch muss man auf die jeweiligen Hausordnungen achten. In Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden können diese Sprays auch verboten sein. Das entscheidet immer der Besitzer. Das hat dann aber in der Regel keine Strafanzeige zur Folge, eher ein Hausverbot.

Notwehr mit Pfefferspray:

Man muss sich sicher sein, dass ein widerrechtlicher Angriff auf einen selbst, oder auf eine andere wehrlose Person unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Hat man sich entschlossen zu handeln, dann droht man nicht erst mit dem Spray, sondern man zieht es und sprüht sofort. So kann einem niemand das Spray aus der Hand schlagen. Wenn dem Angreifer Augen, Nase und Mund brennen, ohne dass er weiß warum und was passiert ist, dann hat man alles richtig gemacht. Danach Abstand zum Angreifer vergrößen. Ist er hilflos ist man verpflichtet erste Hilfe zu leisten und 112 anzurufen. Ansonsten die Flucht antreten. Denn Pfefferspray hält nicht jeden auf, aber es erhöht die eigenen Fluchtchancen.

Es gibt verschiedene Sprays mit unterschiedlich hoher Wirkstoffkonzentration, unterschiedlicher Größe und welche die einen Strahl, eine Wolke oder ein Gel versprühen. Ich würde den flüssigen Strahl bevorzugen. Man hat eine etwas höhere Reichweite und der Strahl ist windstabiler.

Später diese Situation eventuell einem Richter glaubhaft zu machen kann sehr wichtig werden. Daher Zeugen suchen wenn es geht und sich eine Gedächtnisnotiz mit dem genauen Tathergang anfertigen. Auch wenn man glaubt alles richtig gemacht zu haben, kann das ein Richter immer noch anders sehen.


FloTheBrain  12.02.2015, 08:38

Und übrigens:

Ein Rechtsgrundsatz lautet: Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

Man ist also nicht verpflichtet zu flüchten. Man darf sich als Opfer auch wehren.

Das war keine gute Lösung. Du hast denn Mann tätlich angegriffen. Auf der einen Seite hätte er eine Waffe haben können, hätte stärker sein können, dich überwältigen können. Auf der anderen Seite bist du zuerst handgreiflich geworden, bei einer Anzeige geht das unter Umständen gar nicht schön für dich aus.

Warum man um 1 Uhr joggt, erschließt sich mir nicht, aber wenn es schon sein muß, bleib in bewohnten Gebieten oder dort, wo Leute unterwegs sind oder such dir eine Strecke, die du weithin überblicken kannst. Schlauer wäre es allerdings, dir eine andere Zeit zu suchen.

Wenn so etwas passiert, dann renn weg, lauf zu Häusern, anderen Leuten.