Unser Gebäudehof wird immer mehr zum Treffpunkt von Fremden, was tun?

3 Antworten

Relevant ist hier §123 StGB ("Hausfriedensbruch"):

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen .. widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Dazu muss Euer Gebäudehof aber die Bedingung eines "befriedeten Besitztums" aufweisen. Ein befriedetes Besitztum ist ein in äußerlich erkennbarer Weise gegen das beliebige Betreten durch Dritte abgegrenztes Grundstück.

  • Die Abgrenzung muss einen „Willen des Berechtigten“ erkennbar machen, dass Unbefugte draußen bleiben sollen (Mauern, Zäune, Tore, Hecken, Absperrketten, Schranken etc.)
  • Die Begrenzung muss nicht unüberwindbar sein, sondern nur deutlich erkennbar
  • Aber es muss eine "Begrenzung" sein, d.h.: Ein Schild "Betreten verboten" allein genügt nach ständiger Rechtssprechung nicht!

Also im Klartext: Ein kleines, einfaches Gittertor an der Einfahrt errichten. Und wenn dann trotzdem nochmals jemand auftaucht: Polizei rufen und Anzeige erstatten. (Und bloß nicht selber den Helden spielen, die Friedhöfe sind zwischenzeitlich schon recht voll..)

Du gehst auf sie zu und fragst folgendes:

"Wer sind Sie und was machen sie hier? und vor allem. warum lassen Sie ihren Dreck hier liegen?."


Keineahhnung74 
Beitragsersteller
 05.07.2025, 13:42

Das will ich nicht machen weil ich mir leider ganz sicher bin das diese bestimmten Personen aggressiv oder handgreiflich werden würden...

Von Experte Gerhart bestätigt

Die Polizei rufen wegen Hausfriedensbruchs.


DerCaveman  05.07.2025, 14:55

Wurde ihnen denn der Zutritt zuvor vom Eigentuemer untersagt?