Was steht mir für geld zu bei kündigung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du dir einen Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit erworben hast, spielt dein Vermögen keine Rolle.

Hast Du deine Kündigung nicht selber verschuldet, oder ohne wichtigen Grund selber gekündigt und hast innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, dann hättest Du einen Anspruch von min. 6 Monaten.

Aber selbst wenn Du keinen Anspruch hast, oder nur wenig und müsstest mit ALG - 2 vom Jobcenter aufstocken, würde dein Vermögen von 10 000 Euro erst einmal keine Rolle spielen.

Denn wegen Corona gibt es für das Vermögen eine Sonderregelung, diese wurde bis 31. Dezember 2022 verlängert.

Da gilt die Grenze wie beim Wohngeld, der Antragsteller darf bis zu 60 000 Euro und jede weitere zum Haushalt gehörende Person weitere 30 000 Euro an Vermögen haben.


Lavenyar 
Fragesteller
 06.04.2022, 22:10

Vielen Dank fühle mich viel besser nach dem ich das gelesen habe

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isomatte  08.04.2022, 08:26

Danke dir für deinen Stern !

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Solange Du Arbeitslosengeld 1 beziehen kannst,

https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

passiert Deinem Ersparten nichts.

Das wird erst interessant, wenn Arbeitslosengeld 2 beantragt werden muß:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Die 10.000 € dürftes Du jedoch aufgrund noch geltender Pandemieregelungen auch bei ALG 2 - Bezug behalten. Zumindest bei ALG 2 - Antragstellung bis 31.12.2022.

Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, brauchst bei der Agentur für Arbeit dein Vermögen nicht "verbrauchen". Da ist es auch egal wie viel du hast.

Bei alg1 brauchst du keine Sorge um dein Erspartes haben.

das sogenannte Schonvermögen gibt’s nur bei alg2.


Lavenyar 
Fragesteller
 06.04.2022, 20:57

Meinst du ich würde dann alg 1 bekommen?

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Richi008  06.04.2022, 20:59
@Lavenyar

Wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast - ja.

eventuell kommt eine sperrzeit infrage aber das kann man so natürlich ohne Hintergrundwissen bezüglich der Kündigung nicht wissen. Kommt auch nur in Frage wenn eigenverschulden vorliegt.

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Lavenyar 
Fragesteller
 06.04.2022, 21:03
@Richi008

Ne also die wollen mich so kündigen wegen schlechter Leistung, aber ist es net wenn man selber kündigt bekommt man sperre?

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Lavenyar 
Fragesteller
 06.04.2022, 21:04
@Lavenyar

Ich gehe seit mehr als 2 jahre arbeiten glaube da hab ich glaube ein recht drauf

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