Was steht mir für geld zu bei kündigung?
Hey
Also ich hab es momentan schwer mit meinem job, der ist noch befristet aber droht zur kündigung. Falls es geschieht bekomme ich ja arbeitslosen geld und muss ich dann mein angespartes verbrauchen (ca.10.000), um auch arbeitslosen geld zu beziehen? Natürlich bemühe ich mich schon um einen neuen job, aber falls ich in der zeit nix finde....
4 Antworten
Wenn Du dir einen Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit erworben hast, spielt dein Vermögen keine Rolle.
Hast Du deine Kündigung nicht selber verschuldet, oder ohne wichtigen Grund selber gekündigt und hast innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, dann hättest Du einen Anspruch von min. 6 Monaten.
Aber selbst wenn Du keinen Anspruch hast, oder nur wenig und müsstest mit ALG - 2 vom Jobcenter aufstocken, würde dein Vermögen von 10 000 Euro erst einmal keine Rolle spielen.
Denn wegen Corona gibt es für das Vermögen eine Sonderregelung, diese wurde bis 31. Dezember 2022 verlängert.
Da gilt die Grenze wie beim Wohngeld, der Antragsteller darf bis zu 60 000 Euro und jede weitere zum Haushalt gehörende Person weitere 30 000 Euro an Vermögen haben.
Solange Du Arbeitslosengeld 1 beziehen kannst,
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
passiert Deinem Ersparten nichts.
Das wird erst interessant, wenn Arbeitslosengeld 2 beantragt werden muß:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
Die 10.000 € dürftes Du jedoch aufgrund noch geltender Pandemieregelungen auch bei ALG 2 - Bezug behalten. Zumindest bei ALG 2 - Antragstellung bis 31.12.2022.
Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, brauchst bei der Agentur für Arbeit dein Vermögen nicht "verbrauchen". Da ist es auch egal wie viel du hast.
Bei alg1 brauchst du keine Sorge um dein Erspartes haben.
das sogenannte Schonvermögen gibt’s nur bei alg2.
Wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast - ja.
eventuell kommt eine sperrzeit infrage aber das kann man so natürlich ohne Hintergrundwissen bezüglich der Kündigung nicht wissen. Kommt auch nur in Frage wenn eigenverschulden vorliegt.
Vielen Dank fühle mich viel besser nach dem ich das gelesen habe