Was soll ich nun tun, Chef Unterschreibt den Ausbildungs Aufhebungsvertrag (MFA) nicht ?
Hallo liebe Leute, ich hoffe ihr könnte mir weiter helfen :( und zwar folgendes, ich bin zur Zeit im 1. Lehrjahr zur MFA und da es in meinem Ausbildungsbetrieb garnicht rund lief (mobbing bis hin zur sexuellen belästigung) habe ich endlich zum Ende hin des ersten Lehrjahres eine neu Stelle gefunden, bei dieser habe ich auch schon den Vertrag Unterschrieben und am 01.08. (Heute) meinen Neuanfang gehabt . Es schien echt alles so super , der schrecken hatte endlich sein Ende, naja bis dann einer meiner neuen Arbeitskollegen bei der Ärztkammer anrief um zu erfragen wann den mein Ausbildungs Vertrag wieder zurück sei, die Kammer antworte dann das die erstmal einen Aufhebungsvertrag meiner alten Praxis bräuchten an sonsten läuft die Ausbildung nicht weiter,ja und da war dann der hacken, ich wusste leider nicht das eine normale Kündigung mit einhaltung der Kündigunfrist nicht ausreicht und als ich dann meinem alten Chef einen Aufhebungsvertrag vorgelegt habe, um ihn nachträglich zu Unterschreiben, hat er sich geweigert und mir diesen hinterher geworfen. Nun weiß ich nicht wasich tun soll , mein neuer chef steht voll und ganz hinter die Frage ist nur kann er überhaupt noch was dagegen wenn mein Chef nicht Unterschreiben möchte gibt es da andere möglichkeiten durch die Ärtzekammer? Gibt es noch einen Weg für mich ? Kann die Ärtzekammer irgentwas unternehmen die wussten ja schon Monate das ich einen Praxiswechsel vor habe? Hat vielleicht jemand die gleiche Erfahrung gemacht? Ich bin euch für jede antwort sehr dankbar, ich will nicht ohne Ausbldungsplatz darstehen habe immerhin 1 Jahr bei meinem Psycho Chef durchgehalten nur damit ich nicht ohne etwas darstehe jetzt kann doch nicht alles einfach Aufgelöst werden :( Es kann doch nicht im Interesse der Kammer sein das man am Ende ohne Ausbildung bzw ohne Job darsteht und dann villt. sogar vom Staat leben muss, irgenteinen Weg muss es doch geben? :( ich bin echt total am verzweifeln..
P.S. Ich habe meinem Alten Chef bei Abgabe meiner Kündigung aus Angst dass er mich fertig macht wenn er erfährt das ich in eine andere Praxis wechsel bzw mich dort irgenwie versucht schlecht zu machen auch gesagt, dass ich einen anderen Berufsweg einschlagen möchte, damit ich einfach stressfrei dort raus komme, ich weis nicht ob das was zur Sache macht , in meiner Kündigung stand aber nur das ich zum 31.07.16 mit Einhaltung der 4 Wochen Kündigungsfrist Kündige. Danke im Vorraus und Liebe Grüße .
3 Antworten

Hast Du den Betriebswechsel vorher mit der Kammer abgesprochen?
Gerade wenn dein alter Chef so ein A.... war ist es gut möglich, dass er dir gegenüber jetzt sogar Schadenersatz geltend macht. Vor allem vor dem Hintergrund, dass Du ihm gesagt hast, dass Du einen anderen Beruf ausüben möchtest. Bei einem "einfachen" Wechsel des Ausbildungsbetrieb bei Weiterführung der bisherigen Ausbildung besteht zumindest für den alten Chef Schadenersatz, notfalls auch über den gerichtlichen Weg zu fordern.
Sprich mit der Kammer welche Möglichkeiten sonst noch bestehen.
Rechtsgrundlage für den Schadenersatz ist:
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
(1) Wird das
Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so
können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen,
wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat.
Dies gilt nicht im Falle des § 22 Abs. 2 Nr. 2.
(2)
Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach
Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.
Schadenersatz kann nicht verlangt werden wenn Du:
Berufsbildungsgesetz
(BBiG)
§ 22
Kündigung
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
- 1.
- aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
- 2.
-
von
Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen , wenn sie die
Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit
ausbilden lassen wollen.
Ein "einfacher" Wechsel des Ausbildungsbetriebes kann also zu einer Schadenersatzforderung des alten Chefs gegen dich führen.

Also wenn ich in deiner Situation stecken würde würde ich dem Chef mit meinem Anwalt drohen und das dann auch durch ziehen der muss diesen Aufhebungsvertrag unterschreiben außerdem haben die Leute da nicht das Recht so mit einer Person umzugehen geschweige denn eine Person so fertig zu machen !!!

Der alte Chef MUSS keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Zudem wäre hier der Fragant gegenüber seinem alten Chef ggfs sogar schadenersatzpflichtig. Vor allem vor dem Hintergrund, dass er ihm sagte, dass er einen anderen Beruf einschlagen möchte. Während der Ausbildung den Ausbildungsbetrieb zu wechseln und den gleichen Beruf fortzusetzen kann zu einer Schadenersatzforderung des alten Chefs führen!

Vielleicht kann dein neuer Chef mit dem alten sprechen und ihn überreden, dich gehen zu lassen. Leider funktioniert ein Aufhebungsvertrag nur in gegenseitigem Einverständnis - oder du hättest fristgerecht kündigen müssen. Falls du noch nicht volljährig bist, könnten vielleicht deine Eltern hilfreich eingreifen.