Was sind die Grundprinzipien der Demokratie?

4 Antworten

Also wenn dir das  bis morgen keiner erklärt hat, erkläre ich dir das. Habe heute keine Zeit mehr dazu.

hannileo12 
Fragesteller
 29.10.2017, 20:43

Danke

0

Du musst von dem griechischen Begriff ausgehen: demos = die Gemeinde, das Volk; kratein = herrschen. Das heißt also: das wichtigste Prinzip der Demokratie ist die Volksherrschaft, die sog. Volkssouveränität.

Zur Volkssouveränität gehört ein wichtiges zweites Prinzip: die demokratische Wahl. Die Wahlen müssen allgemein, gleich, frei und geheim sein. Gewählt werden vom Volk die Volksrepräsentanten (Regierung: Räte, Minister, Kanzler), die den Volkswillen ausführen (sog. Exekutive).

Auch die Möglichkeit der Abwahl muss gegeben sein, damit es keine „ewige Kanzlerin“ gibt.

Da diese Art der (direkten) Demokratie nur in kleinen Republiken möglich ist (einige Schweizer Kantone), nicht aber in großen Flächenstaaten, hat man die indirekte oder repräsentative Demokratie erfunden (John Locke). Das bedeutet: zwischen Volk und (ausführenden) Regierenden ist eine
Volksvertretung dazwischengeschaltet, das Parlament. Das Volk wählt die
Volksvertreter, die sich in dem Parlament versammeln und die Regierung wählen; außerdem beschließen sie die Gesetze, die die Regierenden ausführen müssen.

Weitere wichtige demokratische Prinzipien sind die Grundrechte des Volkes. Dazu gehören Meinungs- und Pressefreiheit, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, freie Persönlichkeitsentfaltung, Religionsfreiheit
u.a.

Damit diese Grundrechte gewahrt werden, gibt es die Gerichte (Jurisdiktion). Die obersten Richter werden ebenfalls vom Parlament gewählt bzw. von den Richterwahlausschüssen, in denen Parlamentarier sitzen.

Ein weiteres fundamentales Prinzip der Demokratie ist die Gewaltenteilung.
Es hat sich nämlich gezeigt, wenn die Gerichte nicht unabhängig von der
Regierung und vom Parlament sind, kann eine Partei, die die Regierung stellt,
über abhängige Gerichte allmählich die Volkssouveränität aushöhlen und eine
Diktatur errichten. Deshalb müssen die Gerichte unabhängig vom Parlament und von der Regierung sein. Darin besteht die Gewaltenteilung. Die Staatsmacht ist in Legislative (Parlament), unabhängige Judikative (Jurisdiktion = richterliche Gewalt) und Exekutive (Regierung) geteilt.  

Wichtig ist dabei, dass auf jeden Fall die Jurisdiktion unabhängig ist. Wo diese Unabhängigkeit nicht mehr gegeben ist, ist die Demokratie ausgeschaltet; desgleichen, wenn die Legislative auf die Regierung übertragen wird (wie beim Ermächtigungsgesetz März 1933 geschehen); auch hier ist die Demokratie aufgehoben.

hannileo12 
Fragesteller
 30.10.2017, 13:06

Vielen Dank. Du hast mir echt geholfen.

0

Ich denke DU sollst die Präsentation machen. 

hannileo12 
Fragesteller
 29.10.2017, 20:22

Es war ja nur eine Frage ob mir das vielleicht jemand sagen könnte. Die Präsentation mach ich ja auch selber. Warum antwortest du dann überhaupt?

0
ChulatasMann  30.10.2017, 10:27
@hannileo12

Als ich in Deinem alter war, mussten wir auch solche Aufgaben erfüllen. Damals gab es aber nicht nicht die Möglichkeit einfach mal im Internet zu fragen. Wir mussten damals noch richtig heftig aktiv werden. Lexikon, Bücherei, usw.  Dadurch haben wir viel mehr gelernt als die Schüler heute. Und wir konnten es uns auch besser merken. Der Lerneffekt war viel größer. Woran ich das merke? An meiner 13- jährigen Tochter.

0