Was rechtfertigt eine mündliche Note von 6?
Hallo zusammen,
meine Tochter besucht die Oberstufe eines Gymnasiums und hat am Freitag ihr Zeugnis bekommen! Ich war über die Notengebung in Spanisch entsetzt und möchte hierzu Eure Meinung hören: in den schriftlichen Klausuren steht sie 2- (eine schriftliche, eine mündliche Prüfung 2-, die wie eine schriftliche Klausur gewertet wurde) , auf dem Zeugnis prangt jedoch eine glatte 4 !! (Punktesystem Oberstufe) Das bedeutet, dass sie mündlich 6 steht !! Ich habe noch diese Woche ein Gespräch mit der Lehrerin. Frage: Was rechtfertigt eine 6 (Argumentation) und was kann ich gegen diese Note tun? Ich finde die Bewertung eine Frechheit...Meine Tochter war -außer bei Krankheit- immer anwesend und hatte stets auch ihre Hausaufgaben gemacht...
13 Antworten
Na vielleicht ist sie mucksmaeuschenstill oder hat von Tuten und Blasen keine Ahnung?
Auch waere es hier wichtig die Gewichtung zu kennen. Das wird wohl kaum 50/50 sein und auch eine muendliche Pruefung wird jetzt nicht den grossen Wert haben...
Hat sie wohl einmal nen Gluecksgriff gemacht.
Bist du denn jedes Mal im Klassenraum, um zu ueberpruefen, wie sich deine Tochter dort verhaelt? Ich denke doch mal nicht, oder?
Anwesend sein reicht nicht ... sie muss sich schon beteiligen, um mehr als eine sechs zu bekommen.
Wie waren Vokabeltests und andere Tests? (Die fliessen komplett in die mündliche Note mit ein).
Ich hatte einen im Kurs (französisch) der sich dafür entschied, Lernzielkontrollen einfach nicht mitzuschreiben - hielt er für überflüssig - und fand es dann auch zutiefst ungerecht, das er mündlich eine 6 stehen hatte
Warum sollte man als Lehrer jemanden für eine nicht erbrachte Leistung mit guten Noten honorieren?
Sie wird mündlich wahrscheinlich keine 6 haben, weil in der Oberstufe in Sprachen die mündliche Bewertung höher als die schriftliche gezählt werden kann. Selbst bei einer 5 kann somit eine 4 gerechtfertigt werden.
Ruf doch die Lehrkraft an und frage nach, wie sich deine Tochter im Unterricht verhält. Anwesenheit hat noch nichts mit einer mündlichen und konstruktiven Beteiligung am Unterricht zu tun.
Anscheinend fehlt es bei deiner Tochter noch an der Fähigkeit sich selbst einzuschätzen. Sonst wäre man auch nicht so überrascht.
Nicht beteiligen,gar stören,und auf Anfrage der Lehrkraft keine! Antwort geben. Dies kann aus Angst oder Scham vor Versagen ebenso geschehen,wie aus innerer Verstörtheit.Hier würde ich unbedingt der Sache auf den Grund gehen. Es kann aber ebenso am Lehrkörper liegen.Hier würde ich das Gespräch suchen. Wenn es keine plausible Erklärung gibt,eine Beteiligung zeitweise gegeben ist,ab und an eine Antwort gegeben wird,ist eine sechs ungerechtfertigt!.LG
Lehrer hier.
Eine 6 geht nur, wenn sie sich weigert am Unterricht teil zu nehmen. Nennt man Leistungsverweigerung.
Ich als lehre muss selber sicherstellen, dass ich meine Schüler*innen prüfe.
Ist aber eine Schüler*in auch nur einen tag da, so habe ich eine Grundlage um eine Note zu machen. Ist die/der Schüler*in nicht mit der Note einverstanden, kann man jederzeit die Note verbessern und sich einer mündlichen Prüfung stellen.
Alles ganz klar geregelt.
Doch, ich würde es ja sonst nicht schreiben...Bewertung 5o/50 und wie kann sie bei einer schriftlichen Note von 2 - 2- von nix ne Ahnung haben???