Was passiert wenn man sich in der Ausbildung bei der Bundespolizei verletzt?
Hallo
Ich frage mich was mit den Anwärtern passiert wenn sie sich z.b bei der Nahkampfausbildung so verletzen, dass Sie für 4 Wochen oder ähnliches krank geschrieben werden müssen.
Wiederholt man dann das Lehrjahr nochmal? Fliegt man raus aus der Ausbildung?
Ich frage nur weil ich die Diskussion/Unterhaltung mit einem Bekannten hatte.
2 Antworten
Bei 4 Wochen noch nicht. Es gibt allerdings - wie in jeder Ausbildung und jedem Studium - eine Maximalanzahl von Fehltagen. Es geht dabei dann eher um die Zulassungen zu Prüfungen. Das sollte man nachlesen können.
Es ist auch oft so, dass die Theorie geht, nur Praxis nicht.
Entlassen wird man nicht unbedingt. Sollte tatsächlich eine pdu daraus resultieren, würde es wahrscheinlicher. Aber dafür schließt der schlaue Anwärter Versicherungen ab.
Gruß S.
Das wäre ein Dienstunfall und ist üblicherweise kein Grund für eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, zumal vier Wochen kein Problem sind.
Das ist vielleicht etwas anstrengend, aber nicht unmöglich. Und je nach Art der Verletzung kann man ja womöglich durchaus am Unterricht teilnehmen (evtl. Online).
Übrigens gibt es ja auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn - und gerade, wenn es sich um einen Dienstunfall handelt, ist die besonders umfassend.
Danke für deine Antwort:)
Ich hätte ehrlich gesagt gedacht man wird entlassen 😅 weil den Unterricht und die Ausbildung von 4 Wochen nachzuholen ist ja schon krass