Was passiert wenn ich 17 nach 00:00 Uhr noch draußen bin und Polizei mich erwischen würde?

6 Antworten

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Strafrechtlich überhaupt gar nicht's, denn das Jugendschutzgesetz in Deutschland regelt entgegen einer weit verbreiteten Meinung nicht generell den Aufenthalt Minderjähriger zu bestimmten Uhrzeiten in der Öffentlichkeit sondern lediglich den Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten. Ansonsten, ist es generell Angelegenheit der Erziehungsberechtigten, wie lange sich ihre minderjährigen Kinder in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen. Im Zweifel, kann die Polizei einen mitnehmen und nach Hause bringen. Dies lässt sich jedoch abwenden, in dem die Erziehungsberechtigten angerufen werden und wenn sie telefonisch ihre Zustimmung erteilen, dann ist es grundsätzlich in Ordnung. Deine Eltern müssen halt damit rechnen, dass sie mitten in der Nacht von der Polizei angerufen und gefragt werden.

Mfg

Es gibt keine Rechtsgrundlage, warum du als Minderjähriger nach 0:00 Uhr nicht draußen sein dürftest. Lediglich in Discos oder Clubs darfst du dich nicht aufhalten und jugendgefährdende Orte (z. B. Rotlichtmilleu) solltet du meiden.

Ansonsten entscheiden deine Eltern, wie lange du draußen sein darfst, nicht der Staat.

Nichts, jedenfalls in Deutschland nicht, da es hier kein Verbot für Minderjährige gibt, sich zu bestimmten Zeiten draußen aufzuhalten. Das Jugendschutzgesetz verbietet Jugendlich leliglich, sich an bestimmten Orten aufzuhalten wie z.B. Gaststätten.

Solange die Polizei nicht den Eindruck hat, dass es sich bei Dir um einen Ausreißer handelt, Du nicht bekifft oder besoffen wirkst, hat die wahrlich besseres zu tun - im worst case fragen die Dich nach woher und wohin ... Und wie oft war ich in dem Alter noch gegen Mitternacht unterwegs, sogar im Rotlichtviertel einer Großstadt (der Heimweg führte halt da durch).

Nichts.

Es gibt keine Regelung, wonnach ein Jugendlicher nachts nicht rausdarf.

Die Regelungen die es gibt, beziehen sich nur auf Gaststätten und Veranstaltunge