Was passiert wenn ein Film erst im Nachhinein indexiert wird?

6 Antworten

Ist der Besitz beschlagnahmter Medien erlaubt oder macht man sich dann strafbar?

Der Besitz von Medien, die gegen Strafrecht verstoßen, ist bis auf Kinder- und Jugendpornographie, bei der auch der Besitz mit Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt werden kann, nicht strafbar. Sonst würden sich theoretisch ja viele Filmfans oder Gamer, die sich einen Titel zunächst legal beschaffen konnten, nach einer späteren Verurteilung des Titels strafbar machen. Was allerdings untersagt ist, ist die Verbreitung, auch an Erwachsene. Zudem wird auch das "Vorrätighalten zum Zwecke einer späteren Weiterverbreitung" als rechtswidrig bezeichnet. Auch zum Zwecke der Abgabe an Minderjährige (außer man ist Sorgeberechtigter und schadet dem Kindeswohl nicht grob nach § 131 Abs. 3 StGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Habe den ein oder anderen Film geschaut.

Dann hast Du ihn und kannst ihn anschauen

Sie können ihn behalten.

Schön für dich. Dann hast du einen Film, den nur wenige haben.

Du darfst den Film nur nicht öffentlich bewerben oder z.B.auf dem Flomarkt verkaufen.

Am Ende passiert dann nichts mehr wenn du ihn schon hast! Er darf dann halt nicht kopiert werden oder weiter verkauft werden. Öffentlich gezeigt werden.