Was passiert mit dem Führerschein einer verstorben Person?
5 Antworten
Die Person wird nie wieder ins Auto steigen. Daher hat der keine Gültigkeit mehr unter dieser Person. Unter einer anderen Person sowieso nicht
Nix.... der ist ja Wertlos... kann ja kein anderer mit dem Schein fahren^^
Der geht in die Erbmasse ein.
Führerscheine sind nämlich Eigentum des Inhabers (im Gegensatz zu Reisepässen und Personalausweisen, die der Bundesrepublik gehören).
"Der Führerschein wird nie DEIN Eigentum sein. Du bist nur der Besitzer. Alle vom Staat ausgegebenen Dokumente sind Staatseigentum. Dazu gehört auf alle Fälle der Führerschine, Personalausweis und der Reisepass.24.02.2009
http://www.verkehrsportal.de › board"
Auf der Führerscheinstelle im Amt wurde mir erklärt, dass der Führerschein mir zwar zugeordnet ist, aber er mir nicht gehört. Bezahlen tue ich das Material und den Verwaltungsaufwand. Erst mit der Entwertung verliert der Führerschein seine Funktion und ist nurnoch Material, welches ich auch mit nach Hause nehmen darf, um es "einzurahmen".
Er verliert seine Gültigkeit.
Man muss ihn nicht physisch bei sich haben um Auto zu fahren.
Garnichts. Er mussnicht entwertet werden weil er keiner lebenden Person zugeordnet ist.
Eigentlich nicht. Es gibt nur Niemanden mehr, der ihn nutzen könnte.