Was passiert eigentlich, wenn ein Mönch oder eine Nonne wieder aus dem Kloster austreten möchte?

7 Antworten

Prinzipiell steht es jedem frei aus dem Orden auszutreten, da in einem demokratischen Rechtsstaat ja niemand mit Gewalt und gegen seinen Willen festgehalten werden kann, es sei denn durch ein staatliches Organ oder eine Delegation durch dasselbe (vgl. Festhalten von flüchtigen Straftätern). Der Austritt ist während des Postulats (kurze Zeit, während der sich Orden und Bewerber gegenseitig prüfen), des Noviziats (Zeit der Einführung in den Orden des Bewerbers)und nach Ablauf der einer zeitlichen Profeß (einstweiliges Gelübde Armut/Ehelosigkeit/Gehorsam) problemlos möglich und hat keine weiteren Folgen für die jeweilige Person. Einige Orden haben sich selbst verpflichtet, den ehemaligen Mönch so lange zu versorgen, bis er sein eigenes Auskommen hat.

Schwieriger stellt sich die Situtation dar, wenn ewige Profeß abgelegt wurde (Ordensgelübde Armut/Ehelosigkeit/Gehorsam auf Lebenszeit). Zwar kann die betreffende Person auch hier den Orden wieder verlassen, bleibt aber aus kirchlicher Sicht gebunden. Im Kirchenrecht hat dies z.B. die Folge, daß eine kirchliche Ehe unmöglich wird. Nach Reichskonkrdat dürfen diese Leute auch keinen Dienst in der Lehre ausüben, also z.B. an einer katholischen Fakultät. Es gibt ein Verfahren, nach dem der Papst von den Ordensgelübden oder einzelnen davon entbinden kann, aber dies ist lediglich ein Gunsterweis, auf den es keinen Rechtsanspruch gibt. Das Verfahren dauert zudem viele Jahre bis zum Entscheid.

Wesentlich wichtiger ist wohl, daß ein "vollwertiger" Mönch dem Orden vertraglich bestimmte Vermögenswerte überschrieben hat und da es sich hier um ein gültiges Rechtsgeschäft handelt, wird man diese nicht wieder zurückbekommen. Es gab demgegenüber Fälle, indem Personen nicht auf eigenen Wunsch aus Orden ausgeschlossen wurden und diese Werte zurückerhielten.

Und dann ist da noch der Fall, daß ein Mönch während seiner Ordenszeit zum Priester geweiht worden sein könnte. Liegt dies vor, kann zusätzlich zum Klosteraustritt noch ein Laiisierungsverfahren beim Heiligen Stuhl eingeleitet werden, wenn der Mönch das wünscht.

Kurz gesagt: Nach der ewigen Profeß gibt es keine wirklich saubere Lösung mehr. Der betreffende Mönch muß in jedem Fall mit seinem eigenen Gewissen ausmachen, daß er seinen Pflichten durch Gelübde und eventuelle Weihe nicht mehr nachkommt (was ihm allerdings nicht schwerfallen sollte, wenn er von der Institution Kirche oder Religion nicht mehr viel hält). Die eingebrachten Vermögenswerte bleiben im Besitz des Klosters.

robi187  21.08.2015, 18:50

im alt-katolischen darf er das dann wieder?

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Wir hatten in der Uni mal einen Mönch zu besuch, dem wir solche Fragen stellen konnten. Der hat erzählt, dass die Mönche und Nonnen, die aus welchen Gründen auch immer, austreten vom Staat eine "Aufwandsentschädigung" für die Zeit, die sie im Kloster waren bekommen. Dabei handelt es sich um eine Kooperation zwischen Kirche und Staat. Die Kirche zahlt pro Mönch monatlich einen kleinen Betrag an den Staat, so dass der im Gegenzug dann dafür aufkommt. Da das ja i.d.R. auch nicht so oft vorkommt funktioniert das für beide Seiten ganz gut.

Karli123  21.08.2008, 10:44

super antwort! ich weiß zwar nicht, ob sie stimmt, aber klingt logisch! danke! :)

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robi187  21.08.2015, 18:53

wieso soll der staat das tun? wieso nicht für alle religionen?

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Ich kenne einen Fall, wobei der Orden sich von der Schwester (allerdings erst Novizin) getrennt hat und nicht umgekehrt. Die hat nur ein paar hundert Euro Übergangsgeld bekommen und war dann auf sich gestellt. Hat aber zum Glück schnell wieder was im kirchlichen Dienst gefunden.

die meisten haben ja eine ausbildung gemacht oder sowas. sie suchen sich einen job und leben ein ganz normales leben...

Ich bin aus der Abtei Maria Frieden in Kirchschletten ausgetreten. Obwohl die Äbtissin immer wieder in den Medien Flüchtlingen hilft, behandelt sie die eigenen (deutschen) Schwestern wie den letzten Dreck. Es gibt keinen Tag in der Woche, an dem man nicht arbeitete, nicht einmal am Sonntag. Da die Abtei weder in die Rente etc. eingezahlt hat und auch mein zum Eintritt /zur Profess mitgebrachtes Vermögen mir natürlich nicht zurückgegeben worden ist, war ich auf die Hilfe von Freunden und Verwandten angewiesen. Ich stand mit NICHTS da und hatte sogar Probleme eine Wohnung zu bekommen, weil ich natürlich keine Sicherheiten vorweisen konnte. Einige der Schwestern dort würden ebenfalls gerne gehen, haben aber keine Verwandten mehr und nicht einmal deutsche Staatsbürgerschaft. Auf den Philippinen zurück bliebe ihnen wohl nur das Betteln, also bleiben sie... Es gibt leider wenige Orden, die ihre Schwestern bei einem Austritt unterstützen...