was passiert bei tod ( handy o2 my handy vertrag )... kontoinhaber aber nicht identisch
ich zahle für jemand die monatliche rate. aber was passiert im falle des todes von dem handybesitzer? muss ich die rate weiterhin zahlen? vertrag läuft auf eine alte frau, rate zahle ich... habe mir mal gedanken gemacht... kann ich bei tod das widerrufen? oder muss ich es weiterzahlen. das handy hat sie aber inzwischen verkauft.
7 Antworten
Der Tod des Vertragspartner ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Von daher kann der Vertrag nach dem Tod der Frau gekündigt werden. Da davon ausgegangen werden kann, das Du kein Interesse/Nutzen an der angebotenen Leistung hast, ist es damit erledigt (Nachweis, dass der Vertrag für die Dame gezahlt wurde, da sie wegen ihres Alters nicht damit umgehen konnte, Du einen eigenen hast usw.). Wenn sie ihr Gerät nur verkauft, aber nicht gestorben ist, ist der Vertrag weiterhin zu zahlen. Du musst unter keinen Umständen in diesem Fall weiterzahlen.
du zahlst zwar aber sie ist vertragspartner. wenn sie stirbt gibts keinen vertragspartner mehr. manchmal werden dann die erben zu vertragspartners, kommt immer aufs unternehmen an
Bei einem Todesfall ist solch ein Vertrag erloschen. Du musst also nichts zahlen. Steht in den AGBs. Ich hab sie mir mal durchgelesen. Ist aber schon etwas her. Schau unter Kündigung/Widerruf. Da steht drinnen, dass der Vertrag im Falle des Todes ungültig ist.
Du musst weiterzahlen, da Du der Vertragsinhaber bist.
Und wer das Handy nutzt interessiert den Provider gar nicht.
Den Todesschein einreichen und O2 wird es als "außerordentliche Kündigung" akzeptieren!