Was muss ich tun um eine Partei zu gründen?

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"Stufe 1: Voraussetzungen prüfen

In Deutschland gibt es ein eigenes Gesetz für Parteien, das Parteiengesetz. Paragraph zwei regelt, was eine Partei ist: Eine Vereinigung von Bürgern, die zumindest für eine längere Zeit im Bund oder Land auf die politische Willensbildung Einfluss nimmt. Außerdem müssen die Parteien entweder im Bundes- oder im Landtag mitwirken wollen.

Auch Ausländer dürfen in Deutschland eine Partei gründen. Allerdings darf sich eine politische Partei nur so nennen, wenn die Mitglieder in der Mehrheit deutsche Staatsbürger sind. Sonst bleibt der Zusammenschluss eine politische Vereinigung. Die Folgen: Die Vereinigung darf nicht an Wahlen teilnehmen.

Stufe 2: Die Partei gründen

Um eine Partei zu gründen, reichen theoretisch schon ein kleines Zimmer, Papier, Bleistift und drei Idealisten: So groß muss der Vorstand mindestens sein.

Der Name einer neuen Partei muss sich von bereits vorhandenen Parteien deutlich unterscheiden lassen. Hilfreich ist es, wenn längere Namen sich gut abkürzen lassen. Auch der umgekehrte Weg könnte erfolgversprechend sein, ausgehend von einer kreativen Abkürzung einen Parteinamen zu kreieren. Dachten sich wohl auch die Warum-Partei, die sich für „Wirtschaft, Arbeit, Recht, Umwelt und Mehr“ einsetzt oder die Fakt, die für „Frieden, Arbeit, Kultur und Transparenz“ steht.

Zusätzlich zu einem Namen sollten sich potenzielle Parteigründer auch einen griffigen Slogan zulegen. Wichtig ist auch eine Satzung, in der neben dem Namen zum Beispiel auch der Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei festgelegt sind. Außerdem enthält die Satzung zum Beispiel den Aufbau der Parteiorgane und Unterorganisationen und Informationen darüber, wie neue Mitglieder aufgenommen werden können.

Das Parteiprogramm ist das Herzstück, hier stehen die grundsätzlichen Forderungen, Ziele und Werte der Partei. Das neue Programm muss zwar nicht alle Gebiete des politischen Lebens umfassen, sollte aber konkrete Ziele enthalten.

Ist alles formuliert, können die Mitglieder darüber in der Gründerversammlung beschließen. Will die Vereinigung rechtskräftig werden, so muss sie sich in das Vereinsregister eintragen lassen. Dazu sollte die Mitgliederanzahl bereits auf sieben angewachsen sein.

Stufe 3: Alles dem Bundeswahlleiter schicken

Wenn die Partei erfolgreich gegründet ist, muss der Vorstand dem Bundeswahlleiter die Satzung, das Parteiprogramm und die Namen der neu gewählten Vorstandsmitglieder und der Landesverbände bekannt geben. Außerdem müssen Parteigründer auch das Gründungsprotokoll einreichen. Es muss zeigen, dass die Mitglieder den Vorstand demokratisch und geheim gewählt haben. Ganz wichtig: Unterschrift nicht vergessen. Jetzt prüft der Bundeswahlleiter, ob Programm und Satzung den im Parteiengesetz festgelegten Mindestanforderungen entsprechen und alles vollständig ist. Bundeswahlleiter ist zurzeit Roderich Egeler. In Deutschland übernimmt meist der Präsident des Statistischen Bundesamtes dieses Amt.

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Stufe 4: Klinken putzen, um zur Wahl antreten zu können

Der Bundeswahlleiter kann nur prüfen, um eine Partei anzuerkennen und zur Wahl zuzulassen, muss der Bundeswahlausschuss ran. Geht es um Landtagswahlen, entscheidet der zuständige Landeswahlausschuss. Der Ausschuss kontrolliert formell, ob die Partei zulässig ist. Ein Entscheidungsmerkmal dabei ist die Mitgliederzahl. Nur zusammen sind wir stark – das gilt auch für Parteien. Die Mindestanzahl von Mitgliedern liegt etwa bei 400. Wer jetzt darüber nachdenkt, den ganzen Heimatort zu mobilisieren, der sei gewarnt: Wichtig ist, dass die Mitglieder in ganz Deutschland wohnen – und sich somit in Landesverbänden zusammenschließen. Mit den Landeslisten kann die Partei dann auch bei der Bundestagswahl antreten. Außerdem achtet der Bundeswahlausschuss darauf, ob die Partei schon in der Öffentlichkeit aktiv ist. Dies können Parteigründer zum Beispiel mit Fotos von Info-Ständen oder Plakataktionen nachweisen.

Bei Bundeswahlen müssen Parteien, die nicht bereits über eine eigene Liste im Bundestag oder mit mindestens fünf Abgeordneten in einem Landesparlament vertreten sind, Unterstützungsunterschriften sammeln. In jedem Bundesland, in dem die Partei mit einer eigenen Landesliste antreten will, benötigt sie die Unterschriften von 0,1 Prozent oder – je nachdem welche Zahl niedriger ist – von 2.000 Wahlberechtigten. Im Saarland reichen 800 Unterschriften, in Nordrhein-Westfalen sind 2000 Signaturen notwendig."

Quelle und ganzer Artikel:http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-15325/anleitung-wie-gruende-ich-eine-partei_aid_430125.html

Du brauchst eine Mindestanzahl an Gründungsmitgliedern usw usw. Warum soll sich hier die Mühe machen, das alle zu erklären wenn es dazu sehr viel Literatur und wer weiß was es sonst noch als Info-Mitteln gibt ?

Die Absichtserklärung allein reicht nicht. Die ist von den etablierten Parteien hinreichend bekannt. Der Wille ist stark aber der Geist dazu ist nicht vorhanden.

Die Gründung von Parteien ist gemäß Grundgesetz, Artikel 21, frei. Ob sie allerdings auch zu Wahlen zugelassen wird, ist eine andere Geschichte.

Ein Programm haben ( das darf die Demokratie aber nicht gefährde) und du musst mindst. 18 sein Schau mal bei google ih glaub da steht viel drin