Was muss ich steuerlich beachten, wenn ich für Freunde buche?

3 Antworten

dein erstes Problem ist, dass du dein Geld auch wirklich bekommst, wenn ihr euch bis dahin z.B. zerstreitet.

Wenn es Reklamationen gibt muss alles über dich laufen etc. und die Reiseteilnehmer profitieren nicht wirklich von einer Reiserücktrittsversicherung (z.B. bei Erkrankung) weil sie ja keine eigene Buchung haben.

Ab einem gewissen Umfang könnte das Finanzamt meinen, dass du das gewerblich machst. Wie bei den Ebay-Verkäufen schauen die das schon genauer an. Eine Vereinbarung mit Unterschriften könnte hier helfen, kein Zuschlag/Gewinn für dich und Klarstellung, dass du es nur auslegst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Auslagen für Dritte so der Oberbegriff deines Vorhabens.

Empfehlung: Lass dir vorher einen groben Vorschuß geben und strecke es nicht vor!

Die Geldzuflüsse sind keine Einkommen sondern Auslagen.

Mach das bloß nicht. Das gibt schnell Ärger, wenn was gemeinschaftlich gebucht wird. ihr seid dann auch eine BGB Gesellschaft.